Von Schleuser einfach ausgesetzt: Vier junge Männer bei strömendem Regen in Lebensgefahr - Aufmerksamer Autofahrer alarmiert per Notruf
Die Bundespolizei in Rosenheim hat jetzt Ermittlungen in einem erneuten Schleusungsfall aufgenommen, bei dem Lebensgefahr für vier junge Männer herrschte. Die ersten Hinweise hatte ein einziger Verkehrsteilnehmer geliefert – auf der stark befahrenen A8 – als dieser mit seinem Wagen auf der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Frasdorf und Rohrdorf im Landkreis unterwegs war.
Der Mann meldete über den Notruf, dass sich mehrere Fußgänger auf der Autobahn befinden würden …
Wie sich dann herausstellte, handelte es sich dabei um vier Migranten aus der Türkei, die offenbar bei strömendem Regen von ihrem Schleuser ausgesetzt worden waren. Einer von ihnen war noch minderjährig.
Eine Streife der Raublinger Schleierfahnder fand die vier Männer auf der A8 bei starkem Regen auf Höhe Achenmühle und nahm sie in Gewahrsam. Keiner der Vier verfügte über Einreise- oder Aufenthaltspapiere für die Bundesrepublik.
Da davon ausgegangen werden musste, dass sie zuvor illegal eingereist waren, wurde die Bundespolizei in Rosenheim eingeschaltet. Ersten Ermittlungen zufolge waren die jungen Männer im Alter von 16, 19, 22 und 25 Jahren in einem Lkw nach Deutschland geschleust worden.
Für die organisierte Schleusung von ihrer Heimat bis in die Bundesrepublik mussten sie nach eigenen Angaben pro Person mehrere tausend Euro bezahlen.
Sie dürften zuletzt von Österreich kommend auf der A8 in Richtung München unterwegs gewesen sein. Offenbar hat sie der Fahrer aber nicht weiter mitnehmen wollen und sie kurzerhand auf der stark befahrenen Autobahn ausgesetzt.
Da sie sich nicht auskannten, orientierten sich die jungen Burschen am Autobahnverlauf.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der 19- und der 22-Jährige einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der Obhut des Rosenheimer Jugendamtes konnte der Minderjährige anvertraut werden. Der 25-Jährige wird hingegen das Land voraussichtlich schon bald wieder verlassen müssen. Da es ihm nicht auf Schutz oder Asyl in Deutschland ankam, wurde seine Rückführung in die Wege geleitet.