Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein
Das Landgericht Traunstein verurteilte im Mai einen mittlerweile 51-jährigen Theologen aus dem Landkreis München, der über einen Zeitraum von knapp drei Monaten in Rosenheim und Karlsfeld als falscher Impfarzt aufgetreten ist, unter anderem wegen Körperverletzung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zehn Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der 6. Strafkammer des Landgerichts Traunstein bewarb sich der Angeklagte Ende 2020 beziehungsweise Anfang 2021 unter Übersendung einer gefälschten Approbationsurkunde per E-Mail als Arzt bei Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld. Er war in der Folge für beide Impfzentren entgeltlich tätig. In Rosenheim umfasste seine Tätigkeit nicht nur die Durchführung von Impfungen im Impfzentrum, sondern auch mobile Impfeinsätze in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Rosenheim. Er führte in diesem Rahmen im Februar und März 2021 insgesamt 305 COVID-Schutzimpfungen selbst durch. Weitere 1.144 COVID-Schutzimpfungen wurden durch medizinische Fachkräfte in der Annahme durchgeführt, die Impfung sei durch den Angeklagten als Arzt angeordnet worden.
Das Landgericht folgte in vollem Umfang der Rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aufgrund der erschlichenen Einwilligungen der Patienten strafbare Körperverletzungshandlungen darstellen.
Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Missbrauchs von Titeln, Fälschung beweiserheblicher Daten, 305 Fällen der gefährlichen Körperverletzung, 1.144 Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zehn Monaten.
Mit dem aktuellen Beschluss verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts ist somit rechtskräftig. Der Angeklagte, der sich seit Ende März 2021 in Untersuchungshaft befand, bleibt daher weiterhin in Haft.