Auch auf dem E-Scooter ist eine Alkoholfahrt untersagt

Im Rahmen der Überprüfung konnte beim Lenker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, ein Test ergab über 1,10 Promille.
Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dem Fahrer blüht jedoch keine Anzeige wegen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, weil festgestellt werden konnte, dass das Kennzeichen kurz zuvor vom Fahrzeug gestohlen wurde.
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar