Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (183)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das Thema Ladungssicherung.
Egal ob im Privat-Pkw, beim Fahren mit Anhängern, bei gewerblichen Transporten oder in der Landwirtschaft: in allen Fällen müssen die Regeln zur Ladungssicherung beachtet werden. Diese ergeben sich im Grundsatz aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
So schreibt die StVO unter anderem vor:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ (§22 Abs. 1 StVO)
Und weiter:
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ (StVO §23 Abs. 1)
Außerdem stellt §31 Abs. 2 StVZO fest, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeugs für den sicheren Betrieb verantwortlich ist.
Die StVO spricht nur sehr allgemein von den „anerkannten Regeln der Technik“, die bei der Ladungssicherung zu beachten seien. Grundsätzlich gibt es zwei Prinzipien der Sicherung:
1. Formschluss
Beim formschlüssigen Laden werden die Gegenstände so angeordnet, dass sie direkt aneinander liegen und dadurch ein Verrutschen oder Umherfallen unmöglich ist („Tetris-Prinzip“).
2. Kraftschluss
Beim kraftschlüssigen Laden wird die Ladung mit Gurten nach unten bzw. gegen die Ladeflächen gedrückt. Zusätzlich kann die Sicherung durch Anti-Rutsch-Matten verbessert werden, die die Reibung zwischen Boden und Ladung erhöhen.
Schüttgut wie Kies, Sand, Getreide und ähnliches muss mit Planen abgedeckt werden, damit es nicht von der Ladefläche geweht werden kann. Für sperrigere Ladung wie beispielsweise Brennholz sollten geeignete Netze zur Sicherung verwendet werden.
Im gewerblichen Bereich gibt es zahlreiche Vorgaben, die die allgemeinen Regeln der StVO konkretisieren. Diese sind in europäischen Normen (DIN EN und ISO), deutschen Normen (DIN), in den VDI-Richtlinien (VDI = Verband Deutscher Ingenieure) sowie in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerken festgehalten.
Lkw-Fahrer lernen diese Vorschriften im Rahmen der sogenannten Grundqualifikation. Zudem wird das Thema Ladungssicherung spätestens alle fünf Jahre im Rahmen der Modul-Weiterbildungen aufgefrischt. Auch Hersteller, Versandleiter und Verlader können für die korrekte Sicherung der Ladung verantwortlich sein und entsprechend haftbar gemacht werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, darunter hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.
Im Privat-Bereich sind die Vorgaben weniger konkret. Wer seine Ladung nicht ausreichend sichert, riskiert jedoch auch hier Bußgelder bis 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Viel wichtiger als mögliche Sanktionen ist ohnehin der Sicherheitsaspekt: Auch vermeintlich harmlose Gegenstände wie Wasserflaschen können bei einem Unfall zu gefährlichen Geschossen werden.
Deshalb gilt der Grundsatz, dass sich im Innenraum des Fahrzeugs immer möglichst wenig lose Teile befinden und beispielsweise im Handschuhfach verstaut werden sollten. Vor allem schwere Gegenstände sollten niemals auf dem Rücksitz, sondern stets im Kofferraum transportiert werden. Auch dort sollten sie nach Möglichkeit zusätzlich gesichert sein.
Über die richtige Sicherung von Hunden haben wir bereits in einem anderen Verkehrstipp geschrieben:
https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/03/30/heute-gehts-um-den-hund-im-auto/
Unser Tipp: sorgen Sie vor Fahrtantritt immer für eine sichere Beladung Ihres Fahrzeugs. Dies schützt die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer vor gefährlichen Zwischenfällen. Vor allem wer Gegenstände auf Anhängern transportiert, sollte dafür stets geeignetes Sicherungsmaterial zu Hilfe nehmen.
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