Zwei Ausschüsse im Kreistag neu besetzt - Gemeinschaft aus FDP, Bayernpartei und ÖDP verliert Sitze

Die SPD-Fraktion im Kreistag schickt somit nun ab sofort ihre Bezirkstags-Kandidatin Petra Keitz-Dimpflmeier in den Jugendhilfeausschuss und die SPD-Kreisvorsitzende Alexandra Burgmaier (Foto) in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Vorschriften über Ausschussgemeinschaften in der Bayerischen Landkreisordnung konkretisiert. Demnach dürften sie keine Anwendung finden, wenn dadurch eine nach ihrer Größe ausschussfähige Fraktion oder Gruppe nicht mehr in den Ausschüssen vertreten wäre.
Im konkreten Fall hatte eigentlich die Bildung einer Ausschussgemeinschaft der Kreisrätinnen und Kreisräte von FDP, Bayernpartei und ÖDP im Landkreis Rosenheim zur Folge gehabt, dass ihnen im Jugendhilfeausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss je ein Sitz zugesprochen wurde und nicht der SPD-Fraktion.
Dies aber widerspricht ab sofort nun, so die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dem verfassungsrechtlichen Gebot der Spiegelbildlichkeit. Gemeint ist damit, dass die Zusammensetzung eines Plenums oder eines Ausschusses eine verkleinerte Abbildung des Wahlergebnisses oder der Wählerschaft darstellen müsse.
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