Malteser erinnern an neue Norm und bieten Gutschein für alten Verbandkasten an
Seit Anfang Februar gilt für Verbandkästen im Auto eine neue Norm. Was das für Privatpersonen bedeutet, erklärt Wilhelm Bothar, Leiter Ausbildung bei den Maltesern in Rosenheim. „Ab sofort müssen neue Verbandkästen zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten“, so Bothar.
Die Neuregelung soll unabhängig von Corona die Hemmschwelle senken, fremden Menschen im Notfall Hilfe zu leisten, und den Schutz für Ersthelfer und Unfallopfer erhöhen. Den aktuellen Verbandkasten aus dem privaten Kfz müssen Verbraucher aber nicht zwingend nachrüsten. „Wir empfehlen dennoch, den Status des Verbandkastens zu prüfen, denn einige Bestandteile des Verbandkastens haben ein Verfallsdatum, weil sie steril verpackt sind.“
Dabei könnten Verbraucher im eigenen Interesse zwei Masken beilegen. Wenn Erste-Hilfe-Material fehlt oder abgelaufen ist, kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld Euro verhängt werden.
Die Haltbarkeit der Materialien beträgt in der Regel mindestens vier Jahre. „Danach macht es Sinn, den kompletten Kasten auszutauschen“, so Bothar. Saubere Materialien des abgelaufenen Verbandkastens können im Privathaushalt oder auf Ausflügen verwendet werden. Alternativ freuen sich die Malteser über die Spende der ausgemusterten Verbandkästen. „Das Material können wir sehr gut und nachhaltig als Übungsmaterial für die Erste-Hilfe-Ausbildung verwenden“, so der Leiter Ausbildung. „Für die Spende eines alten Verbandkastens bedanken wir uns mit einem 5-Euro-Gutschein für einen beliebigen unserer Erste-Hilfe-Kurse.“
Für den Tausch des alten Verbandkastens gegen einen Gutschein sind die Malteser in der Rathausstraße 25 in Rosenheim von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 14 Uhr zu erreichen.
Rückfragen können an Wilhelm Bothar unter Telefon 08031 80957-118 oder per Mail an ausbildung.malteser.@malteser.org gestellt werden.
Das Material der ausgemusterten Verbandkasten wird zum Üben genutzt.
Foto: Malteser
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