Landratsamt meldet am Nachmittag: Möwe mit dem hochpathogenen Influenzavirus H5N1 infiziert
Bei einer nun verendeten Möwe im Bereich der Marktgemeinde Prien am Chiemsee wurde jetzt der Nachweis auf das hochpathogene Influenzavirus H5N1 erbracht. Es ist der erste Fall bei einem Wildvogel in der Region in diesem Jahr, meldet das Landratsamt am heutigen Mittwoch-Nachmittag.
Vor diesem Hintergrund bittet das Veterinäramt die Bürger dringend darum, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei umgehend zu melden.Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Zudem sei die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze würden naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung darstellen, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.
Des Weiteren weist das Landratsamt noch einmal eindringlich darauf hin, die derzeit geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen.
Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.
Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de nachgelesen werden.
Eine Übertragung des H5N1-Virus könne durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln erfolgen. Geflügelpest-Viren könnten aber auch durch Kot oder anderweitig virus-kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.