Pkw-Beifahrer wurde mit Haftbefehl gesucht - Der Fahrer zudem mit verbotenen Messern unterwegs
Im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn hat die Bundespolizei am gestrigen Dienstagabend im Landkreis den Fahrer eines Autos mit österreichischen Kennzeichen gestoppt.
Bei der Kontrolle der beiden Pkw-Insassen nahe Kiefersfelden konnte sich der österreichische Fahrer ordnungsgemäß ausweisen. Der deutsche Beifahrer hingegen bedauerte, gerade keine Papiere dabei zu haben, gab aber bereitwillig Auskunft zu seiner Person.
Als die Bundespolizisten seine Angaben mit Hilfe des Polizeicomputers überprüften, stießen sie auf zwei nicht unerhebliche Informationen: Zum einen galt ein Ausweis, der genau auf diese Personalien ausgestellt worden war, als verloren. Zum anderen war jener Vor- und Nachname in der Vergangenheit bereits missbräuchlich verwendet worden und zwar von einem Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag.
Auf diesen Umstand angesprochen erklärte der 43-Jährige, dass seine Angaben stimmen und den Personalien des verlorenen Ausweises entsprechen würden. Offenbar sehe die gesuchte Person, die seinen Namen benutze, ihm sehr ähnlich.
Die Beamten ließen sich nicht „aufs Glatteis führen“ und identifizierten den deutschen Staatsangehörigen zweifelsfrei als den von der Staatsanwaltschaft Rosenheim gesuchten Mann.
Laut Haftbefehl war er 2021 im Zusammenhang mit Fahren ohne den erforderlichen Führerschein zunächst vom Amtsgericht Rosenheim und in der Folge vom Landgericht Traunstein verurteilt worden. Demnach sollte der Verurteilte mehrere Jahre lang in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Einer solchen Anstalt hatte er sich im vergangen Jahr jedoch unerlaubt entzogen und war seither flüchtig.
Mit seiner Verhaftung hat die Bundespolizei ihn nun erneut einer sogenannten ‚Maßregel-Einrichtung‘ im Landkreis Rosenheim zugeführt. Dort werde er die noch verbliebenen 1.010 Tage zu verbringen haben.
Der Maßregelvollzug ist die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Sein Bekannter, der am Steuer des Wagens saß, durfte seine Fahrt fortsetzen, musste aber erst noch eine Strafanzeige entgegennehmen.
Bei der Durchsuchung seines Autos und seines Gepäcks fanden die Bundespolizisten ein Butterfly-Messer sowie ein Springmesser mit einer Klingenlänge von annähernd neun Zentimetern. Beide Messer stellen jeweils einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Die verbotenen Waffen wurden sichergestellt, der 34-jährige Österreicher angezeigt.