Polizei fand in Jackentasche ein Elektroschockgerät und im Rucksack eine Pistole
Im Rucksack eines Italieners fand die Polizei bei Grenzkontrollen diese nicht zugelassene Schreckschusspistole: Die Rosenheimer Bundespolizei hat jetzt einen Italiener und dann auch noch zwei Polen wegen ihrer jeweiligen Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt. Die aufgefundenen Waffen wurden sichergestellt.
An der Inntalautobahn (A93) nahe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien eines Italieners, der in einem Reisebus unterwegs war.
Wie sich herausstellte, war die Münchner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Bedrohungsdelikt am Aufenthaltsort des 31-Jährigen interessiert. Nachdem die Erreichbarkeit des italienischen Staatsangehörigen in Deutschland festgestellt war, durchsuchten die Beamten noch dessen Gepäck und Kleidung.
Dabei fanden sie in einer Jackentasche ein in Deutschland nicht zugelassenes Elektroschockgerät und im Rucksack eine weitere Waffe: Bei der Pistole handelt es sich ebenfalls um eine als zugelassene Waffe nicht gekennzeichnete Schreckschusswaffe.
Der Italiener gab an, sich in seiner Freizeit mit Waffen zu beschäftigen, jedoch nicht gewusst zu haben, dass die mitgeführten Gegenstände verboten seien. Ohne die sichergestellten Waffen, dafür aber mit einer Strafanzeige im Gepäck konnte er seine Reise fortsetzen.
In einem Pkw mit polnischen Kennzeichen fanden die Kontrollbeamten dann zwei in der Bundesrepublik nicht erlaubte Reizstoffsprühgeräte, zwei verbotene Einhandmesser sowie ein Butterfly-Messer.
Gegen den 48-jährigen Fahrer und den 17-jährigen Beifahrer, denen die beschlagnahmten Gegenstände jeweils zugeordnet werden konnten, wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet. Anschließend durften die Polen ihre Fahrt unbewaffnet fortsetzen.