Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (188)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Regeln im Bereich von Schul- und Linienbussen.
Immer wieder kommt es an Schul- und Linienbussen zu schweren Unfällen – leider auch in unserer Region.
Besonders tragisch sind diese Unfälle, da häufig Kinder und Jugendliche in sie verwickelt sind. Um Fahrgäste zu schützen, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Regeln im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel vor.
So heißt es unter anderem: „An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden“ (§20 Abs. 1 StVO).
Das bedeutet konkret:
Geschwindigkeit reduzieren, bremsbereit sein und den Straßenrand beobachten.
An besonders kritischen Stellen, zum Beispiel dort wo Schüler ein- und aussteigen, halten die Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage. In diesem Fall darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das heißt: Ersten Gang einlegen und mit Standgas vorbeifahren, also mit unter 10 km/h.
Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Nötigenfalls ist anzuhalten. Diese Regelung gilt ebenso, wenn die Busse auf der anderen Straßenseite anhalten. Zudem wird nicht zwischen Fahrbahnen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. Auch auf Land- und Bundesstraßen muss also mit Schrittgeschwindigkeit an Bussen mit Warnblinker vorbeigefahren werden. Schul- und Linienbusse, die sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern, dürfen laut StVO nicht überholt werden.
Wenn Busfahrer durch den Blinker links anzeigen, dass sie die Haltestelle verlassen wollen, ist ihnen Vorrang zu gewähren. Es muss also hinter dem Bus gewartet werden, bis dieser die Haltestelle verlassen hat. Damit soll gewährleistet werden, dass die Fahrpläne eingehalten werden können.
Unser Tipp: Zum Schutz von Fahrgästen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist es unerlässlich, dass sich Fahrer von Kraftfahrzeugen an die vorgeschriebenen Regeln halten.
Leider lässt sich sehr häufig beobachten, dass Verkehrsteilnehmer nicht die nötige Vorsicht an den Tag legen. Gehen Sie deshalb mit gutem Beispiel voran, und fahren Sie an Schul- und Linienbussen stets langsam und vorsichtig vorbei.
Fahrschule Eggerl
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Finde es krass, dass selbst wenn man schon auf Höhe des Busfahrers ist, manche einfach rausfahren. Und vom rücksichtsvollen Fahren haben einige a no nichts gehört. RVO steht ja ned umsonst für Raudys von Oberbayern 🤣🤣🤣
Da geb ich dir absolut Recht, ich war an der Sparkasse mim Radl fast auf Höhe des Vorderreifens, als der Busfahrer plötzlich Gas gab und losfuhr. Hab ihm dann meine Meinung gedeutet, was dieser mit einem Hupkonzert quittierte.