Abgabefrist für neu erforderliche Grundsteuer-Erklärung endet am 2. Mai - Eine Erinnerung vom Finanzamt
Die Abgabefrist für die neu erforderliche Grundsteuer-Erklärung endet – nach mehrmaligen Verschiebungen (wir berichteten) – in gut einem Monat: Alexander Ulbricht, der Leiter des Finanzamtes in Rosenheim, erinnert am heutigen Donnerstag-Nachmittag an die demnächst ablaufende Frist zur Abgabe.
„Bis 2. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern eine Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt abgeben“, so Ulbricht. Und weiter:
„Zögern Sie nicht und reichen Sie Ihre Grundsteuererklärung am einfachsten per ELSTER fristgerecht ein. Damit können Sie weitere Maßnahmen Ihres Finanzamtes, wie zum Beispiel Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge, vermeiden. Ausführliche Informationen und Erklärvideos und weitere Hilfsangebote sind unter www.grundsteuer.bayern.de abrufbar.“
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