Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (189)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um spezielle Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge.

Carsharing-Angebote erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – nicht nur in der Stadt, sondern in zunehmendem Maße auch auf dem Land. Die Idee dahinter ist einfach: Anstatt sich ein eigenes Auto zu kaufen, das die meiste Zeit des Tages steht, leiht man sich dann ein Auto, wenn man es braucht.

Insbesondere für Menschen, die wenig fahren, ist das im Jahresschnitt die deutlich günstigere Lösung. Vor allem wegen der ökologischen Vorteile wird das Carsharing auch vonseiten des Gesetzgebers gefördert.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2017 von der damaligen Bundesregierung das Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht. Darin wird unter anderem geregelt, welche Eignungskriterien das Carsharing im Sinne des Gesetzgebers erfüllen muss und welche Sonderrechte erteilt werden können.

Durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wurden im Jahr 2020 ein Sinnbild sowie eine Plakette zur Kennzeichnung für das Carsharing eingeführt. Parkplätze können damit auf entsprechende Fahrzeuge beschränkt werden.

Auf diesem Bild zu sehen: Mit einer solchen Schilderkombination können Carsharing-Parkplätze ausgewiesen werden.
Nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette dürfen auf solchen Parkplätzen abgestellt werden. Die Plaketten werden bei Vorlage verschiedener Nachweise von den zuständigen Zulassungsstellen vergeben. Wer unberechtigterweise auf einem Carsharing-Stellplatz parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Auf dem Bild: So sehen die Plaketten für Carsharing-Fahrzeuge aus.
Unser Tipp: Allein die Stadt München will in diesem Jahr 600 neue Carsharing-Parkplätze auszuweisen.

Augsburg geht sogar noch einen Schritt weiter: Dort dürfen Carsharing-Fahrzeuge überall kostenlos geparkt werden – auch dort, wo ansonsten Parkgebühren fällig sind. Entsprechende Angebote können sich also doppelt lohnen. Auch in unserer Region gibt es in viele Gemeinden Carsharing-Angebote.

Informationen dazu lassen sich in der Regel auf den Webseiten der Gemeinde oder Stadt finden.

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