Bei Grünlandflächen auch im Landkreis jetzt bis nächste Woche möglich

Die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen ließen im Süden Oberbayerns ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum morgigen 1. April teilweise nicht zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Traunstein, Weilheim-Schongau sowie in der kreisfreien Stadt Rosenheim um eine Woche verschoben.

In diesen Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April  gestattet.

Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete: Dort gilt oberbayernweit bereits seit dem 16. März ein Walzverbot.

Seit 2020 dürfen Grünlandflächen nach dem 15. März grundsätzlich nicht mehr gewalzt werden. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierung von Oberbayern bereits durch Allgemeinverfügung vom 10. März 2023 das Walzen in ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern bis einschließlich 1. April 2023 gestattet.

Die jetzige Entscheidung zur Fristverlängerung in ausgewählten Gebieten im Süden Oberbayerns erfolgte erneut auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahmen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).

Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 28. März 2023 ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_landwirtschaft/index.html.

Die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind im Internet auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) unter www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur abrufbar.

Landwirte können über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung etwaige Wiesenbrütergebiete auf ihren Flächen einsehen.

Hintergrund-Informationen

Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird.

Der Boden darf dabei weder zu nass, noch zu trocken sein, der Feuchtegehalt des Bodens nicht über 80 Prozent der nutzbaren Feldkapazität liegen. Die Gräser sollen sich im Stadium des Wiederergrünens befinden.

Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.