Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (191)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet.
Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Regeln für E-Scooter.
Paris hat gerade erst entschieden, sie zu verbieten, bei uns sind sie hingegen weiter auf dem Vormarsch: Die Rede ist von E-Scootern.
Mit den richtigen Rahmenbedingungen können sie eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Mobilitätsangeboten darstellen. Bei ihrer Nutzung ist jedoch einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen?
Damit E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen, müssen sie einige technische Rahmenbedingungen erfüllen. Festgelegt ist unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Außerdem müssen geeignete Bremsen sowie die auch für Fahrräder vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen vorhanden sein. Erlaubt sind zudem nur Fahrzeuge, die über eine Lenkstange verfügen. Sogenannte Hoverboards, Air- oder Monowheels, die ausschließlich über Gewichtsverlagerung gesteuert werden, sind nicht zulässig. In jedem Fall muss für den E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis vorliegen.
Muss der E-Scooter versichert sein?
Ja, für die Inbetriebnahme von E-Scootern bzw. Fahrzeugen nach der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese wird durch das Anbringen eines Versicherungskennzeichens, meist in Form eines Aufklebers, nachgewiesen.
Der überwiegende Teil der E-Scooter wird im Rahmen von Verleih- bzw. Mietangeboten genutzt. Die Verleiher müssen sicherstellen, dass nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber auch als Nutzer begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen genutzt wird. Immer häufiger werden E-Scooter für den Privatgebrauch gekauft. Dann ist es Sache des Halters, sich um die Versicherung zu kümmern.
Brauche ich für E-Scooter eine Fahrerlaubnis?
Nein, eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung wird nicht benötigt. Zu beachten ist jedoch das Mindestalter von 14. Jahren.
Wo darf mit E-Scootern gefahren werden?
Grundsätzlich gelten hierbei dieselben Regeln wie für Fahrradfahrer.
Das heißt: Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Einbahnstraßen dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, außer dies ist für Fahrräder freigegeben.
Wie sind die Regeln in Bezug auf Alkohol?
Bezüglich des Konsums von Alkohol sind die Bestimmungen weitaus strenger als beim Fahrradfahren.
Denn: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Damit gelten dieselben Grenzen wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille Blutalkohol werden 500 Euro Bußgeld fällig. Außerdem werden zwei Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen und ein Monat Fahrerbot verhängt. Ab 1,1 Promille ist der Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllt.
In der Regel folgt eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis inklusive einer Sperrfrist für die Neuerteilung und möglicherweise die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In der Probezeit und generell für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar die 0,0-Promillegrenze.
Unser Tipp:
Wie immer im Straßenverkehr, so gilt auch beim Fahren mit E-Scootern der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht. Deshalb sollte man nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Abstellen von E-Scootern immer darauf achten, niemand anderen zu behindern oder sogar zu gefährden.
Fahrschule Eggerl
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