War es Trunkenheit im Schiffsverkehr? Promillegrenze gilt auch auf dem Wasser
Bereits am Donnerstagabend, dem Feiertag letzter Woche, kam es auf dem Chiemsee zu einem Bootsunfall. Das hat nun die Polizei bekannt gegeben.
Der Meldung nach wurde dabei ein mit vier Personen besetztes Elektroboot von einer Welle umgeworfen.
Die im 13 Grad kühlem Wasser schwimmenden Bootsinsassen konnten glücklicherweise von einem Fischer aufgenommen und zum
Hafen Übersee verbracht werden.
Die Wasserwacht Breitbrunn suchte vergeblich nach dem Boot und konnte lediglich zwei Paddel und ein Sitzkissen im Wasser treibend auffinden.
Der Verbleib des Bootes ist bisher unklar.
Die 4 Insassen wurden in Übersee vom Rettungsdienst versorgt, der Schiffsführer musste wegen einer Unterkühlung ins Krankenhaus.
Dort stellte eine Polizeistreife eindeutige Anzeichen einer Alkoholisierung fest. Da der Schiffsführer einen Alkotest verweigerte, wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt.
Aufgrund des Verdachtes der Trunkenheit wurde von der Polizei Prien ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Schiffsführer eingeleitet.
Die Wasserschutzpolizei Prien weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Promillegrenze auf dem Wasser nicht von der im Straßenverkehr unterscheidet.
Jedes Wasserfahrzeug benötigt einen Schiffsführer, welcher für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
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