Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (198)

 

 

 

 

 

 

 

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um Verstöße beim Überholen.

Ob aus Zeitdruck, aufgrund vermeintlicher Überlegenheit des eigenen Fahrzeugs oder aus anderen Gründen – vor allem auf Landstraßen lässt sich regelmäßig beobachten, dass Autofahrer sich zu riskanten Überholmanövern verleiten lassen. Zwar machen Fehler beim Überholen nur rund 3,5 Prozent der Unfälle mit Personenschaden aus.

Wenn es aber kracht, sind die Folgen häufig dramatisch.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zur Vermeidung von Unfällen unter anderem vor, dass das Überholen bei „unklarer Verkehrslage“ (§5 Abs. 3 S. 1 StVO) unzulässig ist.

Im Umkehrschluss ergibt sich daraus: Überholt werden darf nur, wenn bereits vor Beginn des Überholvorgangs eindeutig ersichtlich ist, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Zudem darf nicht überholt werden, wenn es durch Verkehrszeichen oder andere Regeln verboten ist.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte.

Im Folgenden haben wir eine Übersicht über einige Verstöße und ihre Folgen zusammengestellt:

Verstoß Bußgelder / Folgen

  • Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten 30 Euro.
  • Kraftfahrzeug an einem Bahnübergang (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsbereich von Schiene
    und Straße) unzulässig überholt 70 Euro, 1 Punkt
  • Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 Euro, 1 Punkt
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100 Euro, 1 Punkt
  • Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 Euro, 1 Punkt
  • …und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder eine Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 150 Euro, 1 Punkt
  • …mit Gefährdung 250 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • …mit Sachbeschädigung 300 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Unser Tipp:

Um Ihre und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie nur dann überholen, wenn die gesamte Überholstrecke einsehbar ist, eine ausreichende Differenzgeschwindigkeit aufgebaut werden kann und erkennbar ist, dass durch das Überholen kein Anderer behindert oder gefährdet wird. Insbesondere an unübersichtlichen Stellen, in Kurvenbereichen oder in Kolonnen sollte nicht überholt werden. Ohnehin ist die Zeitersparnis meist sehr gering und beträgt selbst auf Strecken von 20 km oft nur rund eine Minute.

In einigen anderen Verkehrstipps haben wir uns bereits näher mit einzelnen Überholverboten beschäftigt:

Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge:

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2021/12/08/ein-eher-unbekanntes-zeichen/

Wann ist das Rechtsüberholen erlaubt?

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2021/07/01/wann-ist-das-rechtsueberholen-erlaubt/

Zum Thema Seitenabstand:

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/03/23/heute-gehts-um-den-seitenabstand/

Überholverbot am Bahnübergang:

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/08/18/am-bahnuebergang-ueberholen-verboten/

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