Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (199)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um das illegale Entsorgen von Abfällen und welche Sanktionen dafür drohen.

Egal ob Fast Food-Verpackungen, leere Zigarettenschachteln oder Plastikflaschen: allzu oft werden Abfälle einfach achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfen, anstatt sie sachgerecht zu entsorgen. Manche Straßenränder sind dadurch regelrecht von Müll gesäumt. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern kann auch für Tiere gefährlich werden – beispielsweise dann, wenn der Müll in einer Wiese landet und zusammen mit Gras oder Heu als Futter in den heimischen Kuhställen landet.
Folgerichtig ist das nicht sachgerechte Entsorgen von Müll deutschlandweit verboten.

Die zu erwartenden Sanktionen variieren von Bundesland zu Bundesland. In Bayern kommt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über den Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ vom 26. September 2019 (BayMBl. Nr. 434) zur Anwendung.

Hierzulande droht eine Geldbuße von 20 Euro bei der illegalen Entsorgung von Gegenständen des Hausmülls
– „soweit sie unbedeutender Art sind, etwa Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale oder ähnliches), flüssige Abfälle bis ½ l (Spülmittel, Farbreste.)“
und eine Geldbuße von 35 Euro, wenn
„mehrere Gegenstände unbedeutender Art beziehungsweise Gegenstände von gewisser Bedeutung, etwa Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von ½ Liter bis 1 Liter“ nicht sachgerecht entsorgt werden.

Zwischen 35 bis 80 Euro Geldbuße drohen, wenn scharfkantige Gegenstände wie Glasflaschen ordnungswidrig entsorgt werden.
Bei größeren Mengen von Abfall, Sperrmüll, Bauschutt oder Sonderabfällen, die verbotenerweise abgeladen werden, drohen auch weitaus höhere Bußgelder. Darüber hinaus können Straftatbestände erfüllt sein, insbesondere wenn Gewässer oder Böden durch die Abfälle verunreinigt werden.

Unser Appell: Bei der aktuell hohen Waldbrandgefahr kann bereits eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe zu großen Schäden führen.

Deshalb gilt noch mehr als sonst, dass keine Zigaretten aus dem Autofenster geworfen werden sollten. Generell sollten die vergleichsweise geringen Geldbußen nicht darüber hinwegtäuschen, welche erheblichen Umweltbelastungen bereits durch kleine Mengen Müll hervorgerufen werden können.

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