Hygienekontrollen durch das Landratsamt starten wieder
Bei den aktuellen Temperaturen laden die zahlreichen Seen im Landkreis Rosenheim zum Baden ein, die ersten Kontrollen des Staatlichen Gesundheitsamtes haben bereits stattgefunden. Die Ergebnisse sind in allen Fällen zufriedenstellen. Die Gesundheitsbehörde bescheinigt den Badeseen in Stadt und Landkreis erneut eine hervorragende Qualität. „Dem ungetrübten Badevergnügen steht in dieser Badesaison also nichts im Wege“, sagt der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl.
Die Qualität der Seen wird den Sommer über wieder regelmäßig überprüft. Von Mai bis September werden die Gewässer gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung kontrolliert. Dabei wird das Wasser auf die Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Beide Keime sind Warmblüterfäkalien und sie kommen in der natürlichen Darmflora von Menschen und Tieren vor. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) prüft in regelmäßigen Abständen während der Badesaison die Proben des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. „Die Wasserqualität der Badeseen in der Rosenheimer Region wurden im letzten Jahr durch das LGL als ausgezeichnet bescheinigt“, betont Dr. Wolfgang Hierl.
45 Badestellen an 32 Seen in der Region sind zudem als EU-Badestellen ausgewiesen – hierbei werden neben der Wasserqualität noch andere Kriterien wie die Sauberkeit der Liegewiese, der Toiletten oder von Freizeitmöglichkeiten wie Spiel- und Sportplätzen überprüft. Auch die Parkplatzsituation und eine mögliche Gastronomie werden in Augenschein genommen. Zudem spielt die Zahl der Badegäste bei der Bewertung eine Rolle.
Die Einstufung der Badestellen als EU-Badestellen erfolgt jedes Jahr neu. Hierzu werden die Untersuchungsergebnisse der zurückliegenden vier Jahre ausgewertet. Welche Badestellen ab diesem Jahr als EU-Badestellen ausgewiesen sind, sehen Sie auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim unter www.landkreis-rosenheim.de. Dort finden Sie ebenso die aktuellen und auch früheren Wasserwerte der Seen in der Region.
Die EU-Auszeichnung bezieht sich lediglich auf Badestellen mit bestimmten Merkmalen der Infrastruktur. Weitere Badeplätze ohne EU-Auszeichnung im Landkreis werden stichprobenartig oder anlassbezogen gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung hygienisch überprüft.
Einige Seen sind zudem auch barrierefreie Badeplätze und bieten neben barrierefreien Umkleiden auch kostenlose „Strandrollstühle“. Dieses Angebot der „Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung“ gibt es derzeit am Chiemsee am Strandbad Prien und am Strandbad Bernau-Felden, am Luegsteinsee in Oberaudorf, am Neubeuerer See sowie am Badeplatz Pietzing am Simssee.
Gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung vom 15. Februar 2008 werden insgesamt sechs Mal kurz vor und während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September Wasserproben der Badeseen entnommen. Die Bayerische Badegewässerverordnung setzt hiermit die europäische Badegewässerrichtlinie um.
Foto: Landratsamt Rosenheim
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