Das ändert sich für Wasserburger Eltern von Krippen- und Kindergartenkindern
Diskussion gab und gibt es zu diesem Thema viele. Doch zum neuen Kindergartenjahr wirken die neu beschlossenen Nutzungsgebühren für die Kindergärten und Tagesstätten der Stadt. Im Mai diesen Jahres wurde die Satzung aktualisiert. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde nun Einverständnis über die situationsangepasste Kindertageseinrichtungen-Satzung gegeben. Das Gremium war sich zudem einig, in zahlreichen Veröffentlichungen allen Betroffenen nochmals die Fakten und Beträge darzulegen.
Die im Mai erlassene Satzung für Kita-Einrichtungen der Stadt Wasserburg sei weder ausgefertigt, noch bekanntgegeben worden. Denn im Anschluss an die damalige Sitzung sei dem Ordnungsamt mitgeteilt worden, dass bei kommunalen Trägern von Kita-Einrichtungen ein Betreuungsvertrag nicht notwendig sei. Es reiche eine Satzung mit entsprechenden Regelungen, deshalb sei die Satzung diesbezüglich zu ändern.
Nun, einige Woche vor Inkrafttreten das Einverständnis durch den Stadtrat zu den Änderungen der monetären Positionen.
Die Gebühren richten sich nach der Dauer des durchschnittlichen täglichen Besuchs der Kita, wie es auch die gebuchten Betreuungszeiten der Familien ergeben.
Für Kinder bis drei Jahre gelten folgende Gebührensätze:
4-5 Stunden: 1. Kind monatlich 205 Euro. 2. Kind monatlich 164 Euro.
5-6 Stunden: 1. Kind monatlich 231 Euro. 2. Kind monatlich 184,80 Euro.
6-7 Stunden: 1. Kind monatlich 258 Euro. 2. Kind monatlich 206,40 Euro.
7-8 Stunden: 1. Kind monatlich 285 Euro. 2. Kind monatlich 228 Euro.
8-9 Stunden: 1. Kind monatlich 312 Euro. 2. Kind monatlich 249,60 Euro.
Für Kinder ab drei Jahre gelten diese Gebührensätze ab September 2023:
4-5 Stunden: 1. Kind monatlich 121 Euro. 2. Kind monatlich 96,80 Euro
5-6 Stunden: 1. Kind monatlich 132 Euro. 2. Kind monatlich 105,60 Euro
6-7 Stunden: 1. Kind monatlich 143 Euro. 2. Kind monatlich 114,40 Euro
7-8 Stunden: 1. Kind monatlich 154 Euro. 2. Kind monatlich 123,20 Euro
8-9 Stunden: 1. Kind monatlich 165 Euro. 2. Kind monatlich 132 Euro
Die Änderung der Gebühr gilt laut Stadtverwaltung ab dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.
Essensgeld für die Mittagsverpflegung:
Das Essensgeld für Mittag beträgt bei einer regelmäßigen Teilnahme monatlich 16 Euro für einen Tag pro Woche, 32 Euro für 2 Tage pro Woche, 48 Euro für drei Tage pro Woche sowie 64 Euro für vier Tage Mittagessen pro Woche und 80 Euro, wenn ein Kind an fünf Tagen pro Woche den gesamten Monat über mittags am Essensangebot teilnimmt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Essensgeld für 12 Kalendermonate erhoben wird. Die Schließungszeiten seien in der gesamten Kalkulation mit berücksichtigt worden, heißt es vom Ordnungsamt.
Ein Antrag auf Ermäßigung der Gebühren kann aus sozialen Gründen, etwa als Eigentümer des Familienpass gewährt werden. Hier sei eine Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Wasserburg erforderlich.
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