Abfallwirtschaft des Landkreises gibt Hinweise - Vieles landet an falscher Stelle

Im Badezimmer fallen verschiedenste Abfälle an. Viele davon würden jedoch im falschen Entsorgungsbehältnis landen, heißt es heute kritisch aus dem Landratsamt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises gibt deshalb nun Hinweise, wie ein Großteil dieser Hygieneartikel richtig getrennt und entsorgt verwertet werden könne …

So können beispielsweise Verpackungen wie Shampoo- oder Bodylotion-Flaschen, Zahnpastatuben, Behälter von Wimperntuschen, Lippenstiften und anderen Kosmetika über die Container für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden.

Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel oder die Bürstchen von leeren Wimperntuschen sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container.

Deo, Haarspray oder Rasierschaum, also Spraydosen aus Metall, können ebenfalls über die Container für Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Wichtig ist allerdings, dass sie vollständig entleert sind. Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben.

Restentleerte Parfümflakons, Cremetiegel oder Deoroller aus Glas gehören zum Altglas und kommen sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun in die Altglas-Container an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln.

Glasverpackungen aus anderen Farben wie etwa in blau oder rot, sind zum Grün-Glas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.

Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung.

Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung ein Sichtfenster aus Kunststoff oder ähnliches, sind diese Bestandteile vorab voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Verkaufsverpackungen zu entsorgen.

Gebrauchte Hygieneartikel wie Feuchttücher, Wattepads, Kosmetik- und Papiertaschentücher, Binden und so weiter, aber auch Einwegrasierer, Rasierklingen oder Zahnbürsten gehören dagegen in den Restmüll, da es sich hierbei um keine Verkaufsverpackungen handelt.

Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung online unter

www.abfall.landkreis-rosenheim.de.

Bei Fragen sich gerne telefonisch wenden an 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-rosenheim.de.