Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (203)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs vor knapp zwei Jahren wurden einige Verstöße deutlich teurer. Dazu gehören unter anderem Vorschriften, die den Umweltschutz betreffen. So schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“ (§30 Abs. 1 StVO)
Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasemissionen verursacht, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro (früher 10 Euro) rechnen. Noch teuer wird es bei sogenannten „Poser-Fahrten“. Wer dieselbe Strecke innerorts mehrmals ohne Notwendigkeit abfährt und dadurch andere belästigt, dem droht sogar ein Bußgeld von 100 Euro (früher 20 Euro). Anwohner sollen durch diese Regelungen vor unnötiger Lärm- und Abgasbelastung geschützt werden.
Einen weiteren umweltrelevanten Verstoß stellt das unerlaubte Entsorgen von Abfällen dar. Wer Verpackungsmüll, Zigaretten oder Flaschen aus dem Autofenster wirft, muss zwischen 20 und 80 Euro Bußgeld zahlen (vgl. auch https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/06/21/muell-unterwegs-entsorgen/).
Unser Tipp: Fahrer von Kraftfahrzeugen sollten darauf achten, die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Unnötiges Beschleunigen oder Überholen, das Verursachen von vermeidbarem Lärm und ähnliches sollte dementsprechend unterlassen werden. Wer zudem Fahrten reduziert, indem beispielsweise Fahrgemeinschaften gebildet werden, schützt nicht nur die Umwelt, sondern kommt häufig auch entspannter ans Ziel.
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