Knapp 2.400 Datensätze bei der Stadt Rosenheim eingegangen
Am heutigen 1. August tritt der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Rosenheim in Kraft. Der Mietspiegel wurde auf Grundlage einer Befragung erstellt, die sowohl bei Mietern als auch Vermietern durchgeführt wurde. In die Auswertung sind knapp 2.400 Datensätze eingegangen. Die Auswertung ergab eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim in Höhe von 9,45 Euro pro Quadratmeter. Bei dem Durchschnittswert handelt es sich um einen statistischen Wert, beispielsweise zum Vergleich mit anderen Kommunen. Die anwendbare ortsübliche Vergleichsmiete muss jedoch immer individuell für das konkrete Objekt berechnet werden.
Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim ab heute auf www.rosenheim.de einen Online-Rechner zur Verfügung, alternativ kann die Berechnung auch mit Hilfe der Mietspiegel-Broschüre durchgeführt werden. Die Broschüre kann entweder unter www.rosenheim.de heruntergeladen werden oder ist in Papierform bei der Stadt Rosenheim erhältlich.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.
Weitere Auskünfte zum Mietspiegel gibt die Stadt Rosenheim montags bis donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr unter 08031/365 8480 oder per E-Mail unter mietspiegel@rosenheim.de.
Beratungen leisten der Mieterverein Rosenheim und Umgebung (08031/34104, mieterverein-rosenheim@t-online.de) sowie der Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung (08031/12635, info@hug-ro.de).
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