Zehn Jahre Güterichter am Amtsgericht Rosenheim: Ein Erfolgs-Modell
Zehn Jahre Güterichter am Amtsgericht Rosenheim: Zum 13. August 2013 war in Bayern das Güterichter-Modell am Amtsgericht flächendeckend eingeführt worden. Aus zunächst zwei Güterichtern wurden mittlerweile fünf Richterinnen und Richter, die in Rosenheim in verschiedensten Rechtsstreitigkeiten interessengerechte Lösungen vermitteln.
Das Foto zeigt von links die Güterichter RiAG Teubner, RiAG Eitzinger, RiAG Schneider und RiAG Bühl. Urlaubsbedingt fehlt die Güterichterin RiAG Herrmann.
Als die ersten zwei Güterichter Ende 2013 ihre Tätigkeit aufnahmen, war diees Verfahren am Amtsgericht noch Neuland. Die Richter Teubner und Bühl hatten es daher bis Ende 2014 nur mit elf Verfahren zu tun. „Offensichtlich waren wir dabei aber erfolgreich und ist es uns gelungen, Werbung für das Güterichter-Modell zu machen“, so Teubner.
Denn bis Ende 2022 waren bei den mittlerweile fünf Rosenheimer Güterichtern 194 Verfahren anhängig.
In 102 Verfahren gelang eine Einigung.
Weitere 38 Verfahren wurden miterledigt, ohne dass diese überhaupt an den Güterichter verwiesen worden waren.
Besonders häufig entschieden sich die Beteiligten in Nachbarschaftssachen, in Familiensachen und in Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft für den Gang zum Güterichter.
Geeignet sind aber letztlich alle Streitigkeiten, in denen die Beteiligten über den Streit hinaus miteinander verbunden sind und eine einvernehmliche Lösung für die Zukunft eine bessere Perspektive als eine streitige Gerichtsentscheidung bietet.
Anders als in normalen Gerichtsverfahren geht es beim Güterichter nicht darum, Ansprüche zu beweisen. Stattdessen wird in einem ersten Schritt herausgearbeitet, welche Probleme die Beteiligten miteinander tatsächlich haben – also „wo sie der Schuh drückt“ – und welche Aspekte bei der Lösung dieser Themen für jeden Beteiligten besonders wichtig sind.
Ausgehend von diesen Interessen werden dann Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und diejenige ausgewählt, die den wechselseitigen Interessen bestmöglich entspricht. Dabei ist das gesamte Verfahren freiwillig und vertraulich.
Es kann jederzeit von jedem Beteiligten beendet werden. Das Ausgangsverfahren wird dann beim Streitrichter fortgesetzt. Wenn eine Einigung zustande kommt, ist diese für die Beteiligten aber genauso binden, wie jeder andere gerichtliche Vergleich.
„Die Suche nach solchen Lösungen ist natürlich zeitaufwendig“, so Richter am Amtsgericht Bühl. „Aber wenn es gelingt, eine solche Lösung zu vermitteln, dann hat sich die Arbeit für alle Beteiligten gelohnt.“
Und selbst wenn das Güterichter-Verfahren scheitere, komme es in vielen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu einem Vergleich …
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