Staat verdoppelt Pauschale für Sportvereine - Zudem ein Energiepreis-Zuschuss
Derzeit beginnen die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden mit der Auszahlung der verdoppelten Vereinspauschale und des allgemeinen Energiepreis-Zuschusses. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann betonte: „Damit erhalten unsere Sport- und Schützenvereine eine enorme finanzielle Unterstützung: 2023 stehen Mittel der verdoppelten Vereinspauschale in Höhe von rund 42 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Energiepreis-Zuschuss aus dem Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur finanziert, in dem bis zu 30 Millionen Euro für den Sport reserviert sind.“
Herrmann bezeichnete die Maßnahmen als zentrales Instrument zur flächendeckenden Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in Zeiten der Energiekrise, in denen sie durch gestiegene Energiepreise finanziell schwer belastet sind:
„Unser Ziel ist, dass kein Verein aufgrund zu hoher Strom- oder Heizkosten seine Sportanlagen schließen muss und der Sportbetrieb weiterhin aufrechterhalten bleibt. Wir beweisen damit, dass wir in der Lage sind, unsere Vereine in Krisenzeiten unbürokratisch zu unterstützen.“
Weder bei den Vereinen noch bei der Verwaltung sei durch die Verdoppelung der Vereinspauschale zusätzlicher Arbeitsaufwand entstanden, da auf die ohnehin üblichen Anträge der Vereine ganz einfach das Doppelte des sonst gewährten Zuschusses ausgezahlt wird.
Als erfreulich bezeichnete Herrmann, dass der Wert einer Fördereinheit der Vereinspauschale von 29 Cent in den vergangenen Jahren für dieses Jahr auf 30 Cent gesteigert werden konnte. Bei der verdoppelten Vereinspauschale bedeutet das pro Einheit 60 Cent. Eine Fördereinheit setzt sich zusammen aus der Mitgliederzahl, wobei jugendliche und behinderte Mitglieder zehnfach gewichtet werden.
Außerdem werden Trainer- und Übungsleiter-Lizenzen mit mindestens 650 Fördereinheiten berücksichtigt.
Neben der verdoppelten Vereinspauschale erhalten Vereine mit erhöhten Energieausgaben einen allgemeinen Energiepreis-Zuschuss in Höhe von maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Hierzu wurde ein bürokratiearmes Verfahren entwickelt, welches auf das bestehende Förderverfahren der Vereinspauschale aufsetzt.
„Wir senden damit insgesamt ein kraftvolles Signal der Unterstützung und zeigen, dass wir auch in Krisenzeiten Schulter an Schulter mit unseren Sport- und Schützenvereinen stehen“, so Herrmann.
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