Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Urteil bestätigt - Zwölf Fälle in Wasserburg und Waldkraiburg
Das Landgericht Traunstein hatte im Januar einen mittlerweile 57-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt (wir berichteten). Der Angeklagte hatte sich bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-jährigen Jungen erschlichen, bevor er diesen von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 in Wasserburg und Waldkraiburg durch zwölf selbständige Taten jeweils schwer sexuell missbrauchte. Dabei manipulierte er den Jungen gezielt und bedrohte ihn damit, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte. Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verwarf. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Er hat sich aktuell in einem neuen Strafverfahren vor dem Landgericht zu verantworten, in dem ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in weiteren Fällen angeklagt hat. Im Falle einer Verurteilung steht hier auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum.
Das Urteil der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein vom Januar erging nach 16 Hauptverhandlungstagen und einer sehr umfangreichen und sorgfältigen Beweisaufnahme, in der insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden und mehrere Sachverständige ihr Gutachten erstatteten. Im Ermittlungsverfahren konnten durch die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizei Mühldorf viele wichtige objektive Spuren gesichert werden. Diese bestätigten die Aussage des geschädigten Kindes, sodass der Angeklagte, der sämtliche Tatvorwürfe bestritt, eindeutig überführt werden konnte.
Die Hauptverhandlung im neuen Strafverfahren findet ebenfalls vor der 1. Jugendkammer als Jugendschutzkammer statt und hat bereits begonnen. Hier wird dem Angeklagten vorgeworfen, seinen eigenen Sohn und zwei weitere männliche Geschädigte, die zu den meisten Zeitpunkten der angeklagten Straftaten jeweils deutlich unter 14 Jahre alt waren, in ähnlich gravierender Weise immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat diese Straftaten, die der Angeklagte zwischen 1992 und 2005 begangen haben soll, insbesondere als mehrere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung angeklagt.
Für das laufende neue Strafverfahren sind nach derzeitigem Stand insgesamt weitere sechs Hauptverhandlungstermine vorgesehen, der nächste Termin findet am 11. September im Sitzungssaal B136 des Landgerichts Traunstein statt.
Das ist viel zu wenig
Neun Jahr stehen nicht im Verhältnis zu mehreren zerstörten Leben.
Da es ja noch eine weitere Verhandlung gibt, wird der Angeklagte, höchstwahrscheinlich Sicherungsverwahrung kassieren und dann, kommt er aufgrund seines alters, nicht mehr in den Genuss von Freiheit! Hoffe ich ganz stark
Wann gehen die Geistlichen mal vor Gericht, die Sünden auf sich geladen haben.
Was Josef schreibt ist absolut richtig…!
Wir sind alle froh wenn solche Straftäter aus dem Verkehr gezogen werden!
Wieso gibt es nach wie vor keine öffentliche Prozesse von „Geistlichen“ der Katholischen Kirche, die schwere sexuellen Missbrach begangen haben bzw. die die diese Straftäter geschützt haben…?
Die Politik, Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft hat Jahrzehnte, ich wiederhole Jahrzehnte bis die Verbrecher gewähren lassen und jetzt wo ein gewisses Unrechtsbewusstsein vorhanden ist, versuchen die o.g. Institutionen die KARTE auf Zeit zu setzen, dass von den Tätern möglichst viele versterben oder sie Taten sicher verjährt sind.
Nach wie vor ist der Satz jeder ist vor der Justiz gleich ein Widerspruch in sich selbst…!!
Da hat der Kommentar von Stefan Renghart den Nagel auf den Kopf getroffen…
zusätzlich ist anzumerken, dass die Kirchen nach wie vor mauert und die „Salamitaktik“ anwendet…, nur soviel zugeben, was rauskommt.