Ehemaliges Krankenhaus soll vorübergehend Asylbewerberunterkunft werden

Seit dem Umzug auf das Gelände des Inn-Salzach-Klinikums steht das ehemalige Kreiskrankenhaus in der-Dr. Martin-Geiger-Straße leer.  Nun hatte sich der Bauausschuss des Stadtrates der Stadt Wasserburg mit der Frage zu beschäftigen, ob man einer Nutzungsänderung des ehemaligen Kreiskrankenhauses zustimmt oder nicht (wie kurz berichtet). Und da wurde auch gleich heftig, teilweise hitzig im Bauausschuss diskutiert. Die Sitzung des Bauausschusses hat ja nicht immer eine große öffentliche Resonanz. Diesmal war das anders. Auf den Besucherbänken im Sitzungssaal gab es keinen freien Platz mehr.

Da das Grundstück, auf dem das ehemalige Kranbkenhaus sich befinde, dem Landkreis Rosenheim gehört, darf dieser auch über die Nutzung entscheiden, aber die zuständigen öffentlichen Gremien vor Ort sind zu beteiligen, so sieht es die Bayerische Bauordnung vor.

Der Landkreis suchte eine Immobilie, die geeignet ist für Asylbewerber und das ehemalige Krankenhaus bietet hierfür alle Voraussetzungen. Deshalb haben sich der Landkreis Rosenheim und die Regierung von Oberbayern darüber verständigt, dort eine vorübergehende Asylbewerberunterkunft zu errichten.

Das ehemalige Krankhaus bietet auch alle Voraussetzungen für die Nutzung als Asylbewerberunterkunft, verfügen die Zimmer doch jeweils über eine Nasszelle und auch Gemeinschaftsräume.

Bürgermeister Michael Kölbl berichtete dem Bauausschuss von einem Gespräch mit dem Landrat Otto Lederer, in dem darüber gesprochen worden sei, dass es über die Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses hinaus vorerst keine weiteren Asylbewerberunterkünfte in Wasserburg geben soll. Das würde vor allem die Schulen betreffen. Man erinnert sich an die Jahre 2015 bis 2017, als nicht nur die Turnhalle der Anton-Heilingbrunner-Realschule als Asylbewerberunterkunft genutzt wurde und die Halle nicht für den Schulsport genutzt werden konnte.

In der Debatte im Bauausschuss verlangte Christian Stadler (B90/Die Grünen), dass der Bauausschuss sich ausschließlich mit baurechtlichen Fragen beschäftigen dürfe und da sehe die Bayerische Bauordnung eben vor, dass die Stadt Wasserburg keine rechtliche Möglichkeit habe, Einschränkungen in der Nutzung zu fordern. Dem widersprach Heike Maas (CSU) vehement: Sie wolle eben auch die Interessen der Bevölkerung Wasserburgs vertreten. Sie sei der Ansicht, dass Wasserburg dringend Unterstützung von Landkreis und Bezirk benötige, damit dieses große Problem für Wasserburg angemessen gelöst werden könne. Vor allem sei es wichtig, dass es eine zeitliche Begrenzung der Aufnahme von Asylbewerbern geben müsse.

Diesen Einwand begegnete Christian Stadler mit dem Vorwurf, Heike Maas sei „aktionistisch“ und „populistisch“, wogegen sich Heike Maas vehement verwahrte. Ein Stadtrat müsse die Interessen der Bevölkerung im Auge haben.

Es war Bürgermeister Kölbl, der die Debatte wieder zu versachlichen sich bemühte. Fragen wie Begrenzung der Nutzungsänderungen und dergleichen seien zwar nicht Sache des Bauausschusses, da habe Herr Stadler nicht ganz unrecht, „aber solche Beschlüsse stellten schon eine wichtige Hilfe für die notwendigen Gespräche mit dem Landkreis dar“.

Christian Stadler räumte dann auch ein, das Ganze „überspitzt“ formuliert zu haben. Elisabeth Fischer (CSU) ergänzte dann noch, dass es notwendig sei, auch soziale Anlaufstellen zu schaffen. Und Friederike Kayser-Büker (SPD) forderte, dass für genügend Betreuung und Unterstützung für die Asylbewerber gesorgt werden müsse. „Was machen wir mit den schulpflichtigen Kindern?“, ergänzte sie und wies auf die Folgen für das soziale Miteinander in Wasserburg hin.

Christian Peiker (SPD) schließlich verlangte, dass die Stadt im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbewerbern mit der Bevölkerung in einen Dialog eintreten müsse, der Bauausschuss sei hierfür nicht das richtige Gremium. Diesen Vorschlag griff Kölbl sofort auf und warb für Informationsveranstaltungen, die aber vom Landkreis ausgerichtet werden müssten. Dem stimmten dann auch alle Ausschussmitglieder zu und so konnte die Beschlussvorlage, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass der Nutzungsänderung zugestimmt wird unter der Voraussetzung, dass im ehemaligen Krankenhaus und der zusätzlichen Asylbewerberunterkunft maximal 200 Personen für längstens fünf Jahre untergeracht werden dürfen.

PETER RINK