Führerschein-Pflichtumtausch: Für die Jahrgänge von 1958 bis 1970 wird's jetzt eng
Wer noch einen alten Papierführerschein hat und zwischen 1953 und 1970 geboren wurde, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2024. Bereits jetzt ist der Andrang hoch, in den kommenden Monaten ist mit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Derzeit gibt es noch freie Termine.
Das Angebot des mobilen Verkehrszentrums in den Gemeinden muss aus Kapazitätsgründen bis Februar 2024 ausgesetzt werden. Es wird daher zunächst keine neuen Vor-Ort-Termine in den Gemeinden geben.
Die Gemeinden können jedoch weiterhin die Anträge auf Pflichtumtausch vor Ort annehmen und an das Landratsamt übersenden. Hierfür wird der Umtauschantrag mit Angaben zu den Personalien und der Unterschrift des Kunden, einer Ausweiskopie, der Original-Führerschein und ein Foto sowie eine Unterschrift durch die Gemeinden an die Fahrerlaubnisbehörde versandt.
Wer seinen Antrag so über die Gemeinde verschickt hat, bekommt im Anschluss den alten Führerschein per Post wieder zugesandt, der neue Führerschein wird direkt von der Bundesdruckerei an die Bürgerinnen und Bürger übersandt.
Der Umtausch der Führerscheine ist dringend notwendig. Bianco Domprobst, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde, warnt zudem, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland zu Problemen führen können. „Bei abgelaufenen Papierführerscheinen ist zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es kann aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen gar nicht erst anerkannt werden.“ Der neue Kartenführerschein hingegen ist europaweit einheitlich, so dass es keine Missverständnisse oder Verständnisprobleme bei Kontrollen im Ausland gibt.
Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch
Hinterlassen Sie einen Kommentar