Planungsphase für weiteren Ausbau der ALPMA schreitet voran - Sitzung gestern Abend

Gute Nachricht für den größten Arbeitgeber in Rott: Die ALPMA Alpenland Maschinenbau GmbH will in Rott weiter ausbauen – und zwar nordwestlich von der Alpenstraße. Dazu hatte der Gemeinderat im vergangenen Juni den jeweiligen, notwendig-werdenden Änderungen des Bebauungsplanes und auch des Flächennutzungsplans der Gemeinde zugestimmt. Im Namen der Stärkung des Hauptstandortes der erfolgreichen Firma …

Gestern Abend gab es nun auch im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung – mit dem Vorentwurf des beauftragten Architekturbüros SAK in Traunstein – keine Probleme. Weder bei der Änderung des Flächennutzungsplans noch beim Bebauungsplan. Die besprochenen Details werden eingearbeitet oder soweit erforderlich mitaufgenommen. Somit kann die öffentliche Auslegung jeweils folgen.

Anwesend in der Sitzung gestern waren Hans Althammer vom Architekturbüros SAK in Traunstein sowie fürs Rotter Bauamt Peter Pertl, der das absolut umfangreiche Bürokratie-Werk dazu prägnant und kompetent präsentierte.

Insgesamt wurden je 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während manch wenige sich gar nicht äußerten und einige jeweils keinerlei Einwendungen hatten, haben 21 eine Rückäußerung beim Bebauungsplan eingereicht – nur 13 waren es beim Flächennutzungsplan.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes nahm im Sitzungsablauf dann beim Thema Bebauungsplan gestern abend die meiste Zeit in Anspruch. Hier wurde unter anderem Folgendes einstimmig beschlossen:

Durch Anlage eines Grünstreifens werde die Einbindung in die Landschaft erreicht. Standortgerechte, heimische Laubgehölze sind bereits vorgesehen.
Die Breite der Randeingrünung im Nordwesten wurde analog zum „alten“ Bebauungsplan auf fünf Meter festgesetzt und in Teilen auf 5,50 Meter verbreitert. Das Baufenster wurde hier weiter von der Eingrünung abgesetzt, so dass der Kronenbereich größerer Bäume über den Grünstreifen hinausragen kann.

Bei der Erweiterungsfläche wird der Grünstreifen auf acht Meter verbreitert.
Die Festsetzung der Eingrünung entlang der Rosenheimer Straße wird teilweise verbreitert. Obstgehölze werden in die Artenliste mit aufgenommen.

Der zweite größere Part betraf hier die dortigen Störche (siehe Archivfoto oben vom vergangenen Mai).

Dazu teilte das Landratsamt mit:

Um die Lebensraum-Situation des Weißstorches insgesamt zu verbessern, sei ein weiterer Horst auf dem Dach des Kindergartens in Hochstätt errichtet worden. Leider sei dieser bisher noch nicht von einem Storch besetzt worden. Aus diesem Grund sei eine zweite Nisthilfe auf dem neuen ALPMA-Gebäude im Norden des Geltungsbereiches zu errichten. Die Aufstellung der Storchennisthilfe sowie die eventuell notwendige Erhöhung des bestehenden Storchenhorstes sei durch ein fachkundiges Büro zu planen und durchzuführen. Durch eine ökologische Baubegleitung sei zu prüfen, ob durch die Baumaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt oder ‚artenschutz-rechtliche Verbots-Tatbestände‘ zu erwarten seien. Die Ergebnisse seien der Unteren Naturschutzbehörde zur Einleitung notwendiger Maßnahmen mitzuteilen.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin: Die Aufstellung einer weiteren Nisthilfe auf dem neuen Gebäude der ALPMA im Norden des Geltungsbereichs (zulässige Wandhöhe 12,5 m) wird festgesetzt. Art und Konstruktionsweise sind mit der Unteren Naturschutzbehörde oder der Weißstorch-Beauftragten des LBV abzustimmen.

Hans Gilg von den Bürgern für Rott brachte dazu auflockernd und augenzwinkernd Humor in das Bürokratie-Werk: Vielleicht sollte man dazu auch noch das Aufhängen eines Plakates vereinbaren, damit der Storch das zweite Nest dann auch finden möge. Um ernster hinzuzufügen: Der Storch suche sich doch selber das, was er brauche …

rd

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Foto: Archiv WS