Neugewählter Landtags-Abgeordneter der CSU gleich im begehrten Haushaltsausschuss
Erfolgreicher Start für den neuen Rosenheimer Landtags-Abgeordneten der CSU, Daniel Artmann aus Rosenheim. Er wurde von der CSU-Fraktion zum Mitglied des begehrten Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen bestimmt. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen gilt als „Königsausschuss“ des bayerischen Landtags, da er die finanziellen Weichenstellungen für die Zukunft des Freistaats Bayern festlegt.
„Die Mitgliedschaft in diesem bedeutenden Ausschuss ist nicht nur eine große Ehre, sondern gleichzeitig auch eine große Verpflichtung. Ich freue mich, zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen den bayerischen Haushalt zu gestalten – wohlwissend, dass die Aufgabe in Zeiten sinkender Steuereinnahmen nicht immer leicht sein wird”, so Daniel Artmann, 35 Jahre alt und Papa von zwei Kindern.
Das Foto zeigt den neuen CSU-Fraktionsvorsitzenden und ehemaligen Gesundheitsminister Bayerns, Klaus Holetschek mit Neu-MdL Daniel Artmann und dem Vorsitzenden des Haushalts-Ausschusses, Josef Zellmeier.
Der mächtige Haushaltsausschuss ist der landespolitische Dreh- und Angelpunkt, wenn es um konkrete Entscheidungen über die Verwendung der Mittel aus dem bayerischen Staatshaushalt geht. Der Ausschuss kann die Rechte des Landtags auch bei Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten wahrnehmen.
Darüber hinaus unterstützt der Ausschuss das Plenum bei der Überprüfung der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe auf ihre finanziellen Auswirkungen und erarbeitet dementsprechende Beschlüsse. Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch Expertenanhörungen durch.
Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle wirkt der Haushaltsausschuss über diverse Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte am Vollzug des Haushalts mit. Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt die Staatsregierung die Haushaltsrechnung vor und beantragt beim Landtag die Entlastung für ihre Haushaltsführung. Die Durchführung dieses Entlastungsverfahrens ist ebenfalls Aufgabe des Haushaltsausschusses.
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