Wegen abgelaufener Frist: Allgemeine Bedenken werden an Landrat weitergeleitet

Die geplante Nutzungsänderung eines Hotels in eine Asylunterkunft (wir berichteten mehrfach) wurde, nach der Vertagung in der letzten Bauausschusssitzung, nun im Gemeinderat diskutiert. Bürgermeister Thomas Weber informierte die Räte und zahlreichen Zuschauer, dass in die Zuständigkeit der Gemeinde lediglich die bauplanungsrechtliche Prüfung und die Erteilung beziehungsweise Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens falle. Da aus dieser Sicht keine Bedenken rechtlich begründbar sind, sei das Einvernehmen zu erteilen.

Hinzu komme der Sachstand, dass infolge bestimmter Fristen für Anträge, die Asylunterkünfte betreffen, das gemeindliche Einvernehmen bereits als erteilt gelte. Dies habe Landrat Otto Lederer auf Nachfrage im Rahmen der Bürgerversammlung bestätigt. Ebenfalls wurde dort der Umstand thematisiert, dass der Gemeinde infolge dieser Sonderfristen, in Kombination mit den öffentlich bekannten geplanten Sitzungsterminen, faktisch die Möglichkeit genommen wurde, Stellung zu nehmen. Weiter erläuterte der Landrat, dass das gemeindliche Einvernehmen von Seiten der Gemeinde Soyen nur dann verweigert werden könne, sollte der Antrag den bauplanungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Ansonsten würde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde das rechtswidrige, nicht erteilte gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Von einem „Taschenspieler-Trick“ sprach Gemeinderatsmitglied Hans Hinterberger. Die Art und Weise, wie das Ganze abgelaufen ist, sei nicht akzeptabel. Dem schloss sich Martin Krieg an. Nach wie vor seien es zu viele Asylanten für Soyen. Hierzu erklärte Thomas Weber, dass dies nicht in der Hand der Gemeinde liege. Die Verhandlungen bezüglich der Container werden zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Landratsamt geführt. Frieder Meidert ergänzte, dass der Ablauf zwar rechtlich in Ordnung sei, moralisch aber nicht.

Peter Thaller regte einen Antrag auf Nichtbeschlussfassung an. Dem schloss sich der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen an.

Konkret beschlossen wurde, dass der Gemeinderat Soyen keinen Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung möchte. Begründet wird dies mit der abgelaufenen Fist von einem Monat nachdem Baugesetzbuch. Die Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung der vergangenen Woche wird dem Landratsamt zugestellt. Laut Zusage von Landrat Otto Lederer werden die darin aufgeführten Ausführungen zu allgemeinen Bedenken und Einwände in Bezug auf die Unterbringung Asylsuchender in der Gemeinde in die weiteren Planungen mit einfließen und im Verfahren angemessen berücksichtigt.

TANJA GEIDOBLER