Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (220)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um eine Änderung bei den Vorschriften zu Winterreifen im kommenden Jahr.
Auch im Jahr 2024 stehen wieder einige Neuerrungen bei den Verkehrsvorschriften an. Eine Änderung betrifft die Vorschriften zu Winterreifen. Ab dem 01. Oktober 2024 sind nämlich nur noch Winterreifen erlaubt, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Mit Reifen, die nur die Aufschrift „M + S“ tragen, darf bei winterlichen Verhältnissen ab dann nicht mehr gefahren werden.
Foto: Nur Reifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten ab Oktober 2024 noch als geeignete Winterreifen
Wann muss mit Winterreifen gefahren werden?
Eine Faustregel, die fast jeder kennt, besagt: Winterreifen müssen von „O bis O“ montiert werden, also von Oktober bis Ostern. Als Merkhilfe oder Richtschnur ist diese Faustregel sicherlich geeignet.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt allerdings keinen festen Zeitraum vor, sondern beinhaltet eine „situative Regelung“. Konkret heißt es darin: „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die (…) den allgemeinen Anforderungen (…) genügen“ (§2 Abs. 3a StVO). Bei schönem Wetter wäre es also auch im Dezember erlaubt, mit Winterreifen zu fahren.
Andererseits zeigt der aktuelle Wintereinbruch, dass es durchaus empfehlenswert ist, den Reifenwechsel rechtzeitig zu erledigen. Zudem können Sommerreifen bei niedrigeren Temperaturen an Grip verlieren, da die Gummimischung dann härter wird.
Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Werden Dritte behindert, weil man zum Beispiel am Berg hängen bleibt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Wichtig: im Ausland werden bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht meist noch weitaus höhere Bußgelder fällig.
Für welche Fahrzeuge gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind unter anderen Motorrädern sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Allerdings gelten für ihre Benutzung bei winterlichen Verhältnissen bestimmte Regeln. So ist vor Fahrtantritt zu prüfen, ob das Ziel auch mit anderen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist es erlaubt, mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren. Während der Fahrt muss stets ein Abstand von mindestens dem halben Tachowert eingehalten werden. Außerdem darf mit maximal 50 km/h gefahren werden, soweit nicht ohnehin eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.
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