Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (221)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um Automodelle, die bereits ab einem Alter von 15 beziehungsweise 16 Jahren gefahren werden dürfen.
Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs zu sein, bedeutet gerade auf dem Land ein großes Stück Freiheit. Jugendliche nutzen dafür vor allem Mopeds. Immer beliebter werden aber auch bestimmte Automodelle, die ebenfalls von Minderjährigen gefahren werden dürfen. Der größte Vorteil im Vergleich zu Zweirädern liegt auf der Hand – selbst bei Regen oder Schnee sitzt man in den Kleinstwägen im Trockenen.
Bereits mit 15 Jahren kann die Fahrerlaubnisklasse AM erworben werden. Damit dürfen neben „50-er“-Mopeds (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum) auch drei- und vierrädrige Fahrzeuge gefahren werden. Diese sind ebenfalls auf maximal 45 km/h beschränkt und dürfen eine Leistung von höchstens 6 kW haben. Die Leermasse darf höchstens 425 Kilo betragen. Bis zu zwei Personen finden in den Fahrzeugen Platz.
Schon länger auf dem Markt sind die Modelle von Microcar, Aixam, und Ligier. Die Produktion des seit 2012 vermarkteten Renault Twizy (ebenfalls als 45-km/h Version erhältlich) wurde im September 2023 eingestellt. Seit zwei Jahren bietet dafür Opel seinen vollelektrischen „Rocks-e“ an. Zwar sind diese Modelle mit Preisen von rund 8000-18 000 Euro und einer ziemlich minimalistischen Ausstattung alles andere als ein Schnäppchen. Für Jugendliche, die auch im bei schlechter Witterung zum Ausbildungsplatz kommen müssen, können sie aber durchaus eine interessante Option sein.
Echtes Autofeeling kommt dagegen beim sogenannten Ellenator auf. Unter diesem Markennahmen vertreibt ein Unternehmen aus dem Allgäu umgebaute Fiat 500. Dabei werden die Räder der Hinterachse nahe zusammengelegt und die Motorleistung auf unter 15 kW gedrosselt, sodass die Autos als dreirädrige Kraftfahrzeuge unter die Fahrerlaubnisklasse A1 fallen. Diese kann mit 16 Jahren erworben werden. Neu kostet das günstigste Modell momentan knapp 25 000 Euro, das teuerste fast 30 000 Euro. Der Wiederverkaufswert ist erfahrungsgemäß relativ hoch.
Laut ADAC müssen bei allen Modellen der Kleinstwagenhersteller Abstriche bei der Fahrstabilität gemacht werden. Auch die Sicherheitsausstattung lässt, mit Ausnahme des Ellenators, zu wünschen übrig. Im Vergleich zu Mopeds ist der Schutz des Fahrers dennoch erhöht, da Karosserie und Dreipunktgurt alleine schon einen positiven Effekt bewirken.
Unser Tipp: Da die Fahrerlaubnisklassen auf Zweirädern erworben werden, sind Einweisungen auf den anderen Fahrzeugtyp zu empfehlen. Vorteile für Fahrer von Kleinstwägen können sich beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B ergeben – denn die gesammelten Erfahrungen im Straßenverkehr bewirken oftmals einen geringeren Übungsbedarf.
Foto: Pixabay
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