Mehrere Gründe sprechen gegen die Mitnahme - Stadt klärt auf
Die Nutzung des Wasserburger Stadtbus steht hoch im Kurs. Auch Kinder und Jugendliche fahren regelmäßig von einem Stadtteil zum nächsten. Dadurch werden Termine oder Sporttrainings unkompliziert und selbständig angesteuert. Die Elterntaxis sind entlastet. Reger Fahrtbetrieb auch aufgrund der Zugpendler, die vom Bahnhof Reitmehring mit dem Stadtbus beispielsweise zur Altstadt fahren.
Auch Eltern mit Kinderwägen sind Teil der Fahrgast-Runden. Hier stehen die Mehrzweckflächen zum Abstellen bereit. Doch verboten bleiben E-Scooter oder auch andere trendige Kleinvehikel. Dies sorgt bei Pendlern manchmal für Unverständnis. „Ich fahre mit dem E-Scooter von meiner Wohnung zum Bahnhof und pendle dann hierher nach Wasserburg“, erzählt ein Schüler. Es wäre für ihn sehr praktisch, wenn er dann auch im Stadtgebiet von Wasserburg seinen Scooter benutzen könne, somit diesen auch als Gepäck im Stadtbus dabei haben dürfe.
Doch dieser Wunsch bleibt auch in Zukunft tabu.
Auf Nachfrage der Wasserburger Stimme heißt es aus dem Rathaus, dass die Mitnahme von elektrisch betriebenen Scootern sowie Tretrollern im Stadtbus aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt sei. „Die Mehrzweckfläche wird regelmäßig zum Abstellen von Kinderwägen, Rollstühlen und Rollatoren benötigt. Der Mehrzweckbereich in den Stadtbussen ist zwar größer als in den meisten anderen Linienbussen, trotzdem wird es immer wieder eng“, klärt Andreas Hiebl von der Stadtverwaltung auf.
Außerdem sei nicht ausgeschlossen, dass andere Fahrgäste durch die Scooter einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden. „Das gilt zum einen im Hinblick auf deren oft hohes Gewicht, wenn sie beispielsweise nicht ausreichend gesichert durch das Fahrzeug rutschen oder rollen, zum anderen im Hinblick auf mögliche Beschädigungen des Akkus“, betont Hiebl.
Um eine klare Regelung zu erreichen und Diskussionen mit dem Fahrpersonal zu vermeiden, sei eine Mitnahme aller elektrisch betriebenen Tretroller generell ausgeschlossen.
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