Landratsamt gibt Örtlichkeiten für Protestaktionen und Mahnfeuer am Wochenende bekannt
Auch am Wochenende finden im Landkreis Rosenheim zahlreiche Protestaktionen statt. Im Mittelpunkt der Versammlungen stehen Mahnfeuer, die an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Landkreis angemeldet wurden.
Das Landratsamt Rosenheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Durchführung von Mahnfeuern rechtlich als Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu werten ist. Das bedeutet, dass diese spätestens 48 Stunden bevor die Versammlung öffentlich bekannt gemacht wird, beim Landratsamt angezeigt werden müssen. Die erforderliche Versammlungsanzeige steht unter www.landkreis-rosenheim im Bereich Online-Services zur Verfügung.
In Bezug auf Mahnfeuer ist außerdem besonders darauf zu achten, dass zwischen Feuerstelle und Personen beziehungsweise brennbaren Materialien ein ausreichender Abstand eingehalten wird.
Zusätzlich bittet die Integrierte Leitstelle Rosenheim darum, die Mahnfeuer unter www.daxenfeuer.de als Zweckfeuer zu melden. So werden Fehlalarme durch besorgte Bürger vermieden und die Einsatzkräfte entlastet.
Aktuell sind folgende Versammlungen mit Mahnfeuer beim Landratsamt Rosenheim angezeigt:
· Freitag, 12. Januar, Schechen auf Höhe der B15 beim Gewerbegebiet ab 18 Uhr
· Freitag, 12. Januar, Bad Aibling auf der Wiesenfläche östlich der Staatsstraße 2089, Höhe Grassingerstraße ab 18.30 Uhr
· Samstag, 13. Januar, Bernau am Chiemsee auf der Wiesenfläche zwischen A8 und dem Campingplatz Wiesengrund ab 19.30 Uhr
· Samstag, 13. Januar, Bruckmühl auf der Wiesenfläche im Ortsteil Oberholzham ab 19.00 Uhr
· Sonntag, 14 Januar, Griesstätt, Ortsteil Kolbing ab 16.00 Uhr
· Sonntag, 14 Januar, Feldkirchen-Westerham, neben der Staatsstraße bei Feldkirchen (neben Ast) ab 17.00 Uhr
· Sonntag, 14. Januar, Soyen auf der Wiesenfläche bei Kirchreit ab 19.00 Uhr
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