In Pfaffing nicht unbedingt in eine Duplex-Garage: Diese zählt im Stellplatz-Nachweis nun weniger
Wohin mit den vielen Autos? Vor dieser Frage steht jede Kommune. Der Gemeinderat in Pfaffing hat am gestrigen Abend seine Stellplatz-Satzung abgeändert. Der Beschluss wurde mit fünf Gegenstimmen gefasst: Die Anrechnung von Stellplätzen in sogenannten Duplex-Garagen wird nur mehr auf 0,75 je Stellplatz angerechnet. Zwei Plätze einer solchen Garage entsprechen demnach nur mehr 1,5 Stellplätzen. Insgesamt wäre das zu wenig, da Pfaffing zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorschreibt.
Duplex-Garagen, auch Doppelparker oder Stapelgarage genannt,
bieten die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge mit Hilfe von Plattformen übereinander zu parken.
Stefan Reich von der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach sinnierte über die Begründung: „Sehe ich das richtig, dass eine Duplex-Garage nun ab sofort weniger zählt, weil sie nicht zu 100 Prozent genutzt werde in der Regel – wie beispielsweise eine Doppelgarage?“ Die Verwaltung bestätigte das als Fazit.
Mit Blick auf eine in Zukunft mehr und mehr gewünschte Nachverdichtung in Baugebieten stellte Tobias Forstner von der Pfaffinger ÜWG die Frage, ob die Gemeinde nicht auch eine Stellplatz-Ablösung in der Satzung neu festlege. Selbige erfolgt in der Regel über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Bauaufsichtsbehörde oder der zuständigen Gemeinde und dem Bauherrn.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen abgelöst und stattdessen eine Ablösezahlung vereinbart, die dem Bauherrn auferlegt wird. Diese Zahlung soll der Gemeinde ermöglichen, beispielsweise öffentliche Stellplätze oder Parkhäuser zu finanzieren oder den öffentlichen Nahverkehr auszubauen.
Das sei schwierig, betonte Christian Thomas, der geschäftsführende Beamte in Pfaffing. Schließlich sei es ja nicht Sinn und Zweck der Stellplatz-Regelung Geld zu machen, sondern eine gute, ordentliche Lösung mit der wirklichen Unterbringung der Fahrzeuge in der Gemeinde anzustreben.
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