Anstatt „nur“ mehr 60 Prozent heuer: „Kommunale Wärmeplanung“ auf dem Weg
Schnell sein, kann sich lohnen: Auf 90 Prozent Förderung anstatt „nur“ mehr 60 Prozent, die es heuer nur noch dafür geben werde – genau darauf kann die Gemeinde Pfaffing jetzt setzen. Mit Blick auf eine künftige „kommunale Wärmeplanung“ …
Das gab Bürgermeister Josef Niedermeier in der jüngsten Ratssitzung erfreut bekannt. Er informierte das Gremium nämlich darüber, dass der Antrag auf Bezuschussung durch das „Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH Rosenheim“ beim Zuwendungsgeber (Zukunft-Umwelt Gesellschaft gGmbH) noch im vergangenen Jahr rechtzeitig gestellt worden sei.
Die Details:
Geplanter Bewilligungszeitraum: 1. Mai 2024 bis 30. April 2025
Gesamtmittel: 47.719,00 Euro
Eigenmittel: 4.771,90 Euro
Beantragte Bundesmittel: 42.947,10 Euro
Beantragte Förderquote: 90 Prozent
Von der Regierung ist das unter anderem bekannt:
Nach der derzeitigen Rechtslage haben Kommunen unter 100.000 Einwohner eine entsprechende Planung bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Stichtag für die Einwohnerzahl ist der 1. Januar 2024. Für die kleineren Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können zudem vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen werden.
Zugleich können sich kleinere Gemeinden auch zusammenschließen und in einem sogenannten „Konvoi-Verfahren“ einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen.
Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 15. Dezember zugestimmt. Somit konnte das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Wärmeplanungsgesetz schaffe die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung solle als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden könne, so die Argumentation.
Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze.
Im Ergebnis soll die Wärmeplanung der Kommunen ganz konkret Gebiete zeigen, die zentral über ein Wärmenetz, über ein Wasserstoffnetz oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden (wie eine Wärmepumpe oder ein Biomassekessel) versorgt werden können.
Für den Fall, dass die Entscheidung hierüber noch nicht getroffen werden könne oder dass belastbare Überlegungen zur Umstellung des Gasnetzes auf grünes Methan (Biomethan) vorliegen, werde das betroffene Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. Der Wärmeplan werde anschließend durch die nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Stelle beschlossen und im Internet veröffentlicht.
So könnten dann Gebäude-Eigentümer transparent einsehen, welche Versorgung in ihrem Gebiet voraussichtlich vorgesehen sei und welche Optionen für sie zukünftig zur Verfügung stehen sollen …
Das Gebäudeenergiegesetz sei technologie-offen gestaltet. Es sehe verschiedene Erfüllungs-Optionen im Rahmen der geplanten 65 Prozent Erneuerbare-Energie-Vorgabe vor. Eine davon sei der Anschluss an ein Wärmenetz.
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