Runder Tisch geplant: Freie Wähler im Landkreis um MdL Lausch wollen sich kümmern
Galt lange Zeit der Biber als schützenswerte Art, die vom Aussterben bedroht war, so hat sich dies seit einiger Zeit geändert. Immer mehr Beschwerden über eine ausufernde Biberpopulation und damit verbundene Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum werden bekannt. Aktuell wird über Fälle aus Halfing, Bachmehring (wie gemeldet) und am Happinger See berichtet, dabei wird teilweise wertvoller Baumbestand zerstört und es werden landwirtschaftliche Nutzflächen überschwemmt.
Zum Foto: Das Bild stammt aus dem Halfinger Moos …
Der stellvertretende Landrat und FW-Bezirksrat Sepp Hofer äußert sich dazu: „Es kann nicht sein, dass Kommunen Millionen für den Hochwasserschutz ausgeben, um Existenzen zu bewahren – ein Biber aber mit seinen Bauten wichtige Entwässerungsgräben lahmlegt. Über Jahrhunderte haben sich Schafhalter, Imker, Landwirte und Menschen, die ihr Brennholz für den Kachelofen machen, angesiedelt. Wenn der Biber mit seinen Bauten für Hochwasser sorgt, wird das alles zunichte gemacht oder es sind gar Existenzen bedroht.“
Auch der Landtagsabgeordnete Josef Lausch von den Freien Wählern spricht sich dafür aus, dass Entnahmen von Bibern schneller und unbürokratischer möglich gemacht werden müssen.
Ende Februar findet deshalb ein „Runder Tisch“ mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Biberbeauftragten statt, bei dem die Problemfälle den Verantwortlichen direkt vorgelegt werden. Deshalb bitten die beiden FW-Politiker die Bürger, sich bis zum 20. Februar im Bürgerbüro des MdL-Abgeordneten Lausch in der Kaiserstraße 12 in Rosenheim zu melden.
Das Büro ist Montag von 9 bis 13 Uhr, Dienstag von 10 bis 14 Uhr und Donnerstag von 16 bis 20 Uhr geöffnet.
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter 08031/2210213 erreichbar.
Auch per Mail können Biberschäden gemeldet werden: buergerbuero.lausch@fw-landtag.de.
Diese angeblichen Millionen für Hochwasserschutz wurden nie ausgegeben, sondern nur „vertagt“. Auf den so genannten St. Nimmerleinstag. Schade, sehr schade, dass es Leute geben soll, die die Hochwasserschutz-Richtlinie und die EU-Wasser-Rahmen-Richt-Linie.So kann es natürlich auch sein, dass man hier das hier nicht zur Kenntnis nahm. – „URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
21. September 2023(*)
Inhaltsverzeichnis
I. Rechtlicher Rahmen
A. Unionsrecht
B. Deutsches Recht
II. Vorverfahren
III. Zur Klage
A. Zur ersten Rüge: unterbliebene Ausweisung der besonderen Schutzgebiete
1. Vorbringen der Parteien
2. Würdigung durch den Gerichtshof
B. Zur zweiten Rüge: unterbliebene Festlegung von Erhaltungszielen
1. Vorbringen der Parteien
2. Würdigung durch den Gerichtshof
a) Zum Vorbringen in Bezug auf das Fehlen detaillierter Erhaltungsziele für 88 der 4 606 in Rede stehenden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
b) Zum Vorbringen in Bezug auf eine allgemeine und strukturelle Praxis, Erhaltungsziele in einer den Anforderungen von Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie zuwiderlaufenden Weise festzulegen
C. Zur dritten Rüge: unterbliebene Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen
1. Vorbringen der Parteien
2. Würdigung durch den Gerichtshof
Kosten ……. “
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Art. 4 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 – Unterbliebene Ausweisung der besonderen Schutzgebiete – Unterbliebene Festlegung der Erhaltungsziele – Unterbliebene oder nicht ausreichende Erhaltungsmaßnahmen – Verwaltungspraxis“ (…) Das ist erst der Anfang von Folgen, die jetzt auf Deutschalnd zukommen…. Woher kommt das? Das kommt dahier, dass man hier offenbar über Jahrzehnte hinweg EU-Recht konservierte…
Zum Thema Biber + Hochwasser gilt:
„RICHTLINIEN
RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Oktober 2007
über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(Text von Bedeutung für den EWR)“ Dazu die Frage, ob das bei diesem „Runden Tisch“ keine Rolle spielt und was die beteiligten Politiker zu sagen haben. Hat Bayern und der Landkreis Rosenheim und die Stadt Wasserburg keine anderen Probleme als Biber? WO sind die längst vorgeschriebenen Hoch-Wasser-Risiko-Mangement-Pläne? WANN wurde dieser der EU gemeldet?