Drei Bundespolizisten bei Zusammenprall verletzt - Staatsanwaltschaft ermittelt
Gegen 21 Uhr ereignete sich gestern Abend auf der A8 kurz vor der Anschlussstelle Rosenheim-West in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Ein ziviles Einsatzfahrzeug der Bundespolizei wechselte von der mittleren auf die linke Fahrspur. Trotz der Dunkelheit sowie der schlechten Sichtverhältnisse befuhr ein VW-Phaeton den linken Fahrstreifen mit über 200 km/h und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Daraufhin fuhr der VW dem Zivilfahrzeug der Bundespolizei auf das Heck auf. Durch die Wucht des Aufpralls drehte sich das Einsatzfahrzeug und blieb auf dem Pannenstreifen stehen. Der VW blieb zirka 200 Meter nach dem Zusammenstoß auf der mittleren Fahrbahn liegen.
Die drei Insassen des Bundespolizei-Fahrzeuges kamen jeweils in das Krankenhaus Rosenheim und wurden bei dem Unfall ’nur‘ leicht verletzt. Der Fahrer des VW blieb unverletzt.
An beiden Fahrzeugen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden von insgesamt zirka 30.000 Euro. Beide Pkw mussten vor Ort abgeschleppt werden.
Zur Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge war die Autobahn für zirka drei Stunden nur einspurig befahrbar. Aufgrund des wenigen Verkehrsaufkommens kam es jedoch kaum zu Verkehrsbehinderungen.
Vor Ort waren neben einigen Rettungswagen die Feuerwehren Pang und Au sowie die Autobahnmeisterei Rosenheim im Einsatz.
Die genauen Umstände des Unfalls werden durch die Staatsanwaltschaft Traunstein in Absprache mit der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim geführt.
Das liest sich, als wäre der Phaeton schuld.
Die Spur gewechselt hat aber doch das Polizeifahrzeug? Gut, dass nichts Schlimmeres passiert ist …
Unfehlbaren einen Fehler vorwerfen ist schon sehr dreist
Dunkelheit, schlechte Sicht, über 200 km/h? Unangepasste Geschwindigkeit nenne ich das. Wissen Sie wie schnell sich ein Auto nähert, dass mit 200 km/h fährt? Genau darum sind 200 km/h nur auf der Autobahn erlaubt. Und auch da eigentlich nicht bei solchen Sichtverhältnissen.
So sagt es die eine Partei
So sagt es diese Frau.,
deren Meinung ich mit teile.
Woher weiß denn die Polizei, dass der VW über 200 drauf hatte? Wie schnell waren die denn…?
Sehr geehrter Herr Grübler,
bei einem Unfall kommen eine Menge Sachverständige zusammen, bei einem Unfall mit Polizeibeteiligung wird noch sorgfältiger gearbeitet. Sie können sicher glauben – ganz ohne Verschwöhrungstendenz – man kann feststellen wie schnell ein Auto war, dass in eine Unfall verwickelt wurde. Und das schon seit vielen Jahren. Ging sogar ohne Computer. Es ist schlicht zum kotzen. Immer soll die Polizei schuld sein. Ohne überlegen, ohne Faktenwissen: Polizei? Schuldig!
@vondenenbezahlter:
Nanana, warum regen Sie sich denn gleich so auf??
Ich habe nie irgendjemandem eine Schuld unterstellt, geschweige denn irgendwelche „Verschwörungstendenzen“ (ohne „h“!) verlauten lassen!
Ich hab einfach nur eine Frage gestellt!
Und im Übrigen:
In meinem Befinden trägt der, der ohne zu schauen die Spur wechselt und dadurch einen Unfall verursacht, eben auch die Schuld!
Polizei hin oder her, es sind halt einfach auch nur Menschen.
Oder sind die unfehlbar…?
Ohne überlegen und Faktenwissen…
Und zum kotzen ist schon eher Ihr Kommentar.
LG
🤔
@grübler und vondenenbezahlter:
Zum Kotzen und ohne Überlegen, in diesem Zusammenhang schreibt man beide Verben groß ;-)))!
Das Kotzen und das Überlegen sind Verben? Gut, dass sich einer auskennt
Über was sich manche aufregen können…!
Was hat das mit dem Beitrag zu tun??
Habt wohl viel Zeit- oder?
Das war nur, weil sich „Grübler“ über einen Rechtschreibfehler bei „vondenenbezahlter“ aufgeregt hat, selbst aber auch nicht alles richtig schreibt :-).
Zu viel Zeit habe ich wahrlich nicht, aber die Zeit, die Kommentare auf der Wasserburger Stimme zu lesen, die nehme ich mir ;-))))!
@vondenenbezahlter und die anderen Hobbygutachter: wer auf der Autobahn die Spur wechselt und dabei einen Crash verursacht, ist nun mal schuld. Auch Polizisten sind nicht unfehlbar.
Die Geschwindigkeit des Geschädigten spielt dabei keine Rolle, wobei angemerkt sei, dass es an dem Streckenabschnitt bei der Abzweigung Rosenheim West kein Tempolimit gibt.
Aber im Volksverständnis reicht ja schon allein das Führen eines schnellen Autos für eine Vorverurteilung aus, wie aus manchen Kommentaren hervorgeht.
Da wäre ich mir nicht so sicher, was die Schuldfrage betrifft… sollte der Unfall mit 130 km/h anstelle der 200 vermeidbar gewesen sein, gehe ich eher von einer Teilschuld aus.
@Bezahler:
Sehe ich ähnlich!
200 km/h sind auf diesem Streckenabschnitt auch bei Nacht nicht unbedingt „zu schnell“, es sei denn bei Nebel oder starkem Niederschlag.
Jetzt weiß ich nicht, ob es nur Nacht war, oder auch andere widrige Umstände zutrafen.