Tipp für die Bürger: Gemeinde Rott informiert ausführlich dazu - Frist 19. Mai
Vom 6. bis 9. Juni findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt – in Deutschland am Sonntag, 9. Juni. Wie es eigens dazu sehr informativ jetzt aus dem Rotter Rathaus heißt, können Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder dürfe dabei aber natürlich nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland muss man sich sich in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Man erhält dann auch in Zukunft automatisch dort seine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung hierzu in dieses Wählerverzeichnis muss man im Rathaus seines Wohnorts bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag kann man auch per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden.
Das Formular und ein Merkblatt gibt’s unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU unter
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
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