Petition zum Brenner-Nordzulauf: Stellungnahme zum Negativ-Bescheid des Bundestags

Fünf lange Jahre hat es gedauert, bis die Bundesregierung zu einer Entscheidung über die Petition der Bürgerinitiativen zum Brenner-Nordzulauf gelangt ist. Der Bescheid zur Petition gehe trotz dieser langen Vorbereitungszeit in wichtigen Punkten von falschen oder überholten Annahmen aus, so Lothar Thaler, Sprecher des Brennerdialogs Rosenheimer Land e.V. – mit folgender, aktuellen Stellungnahme zum ablehnenden Bescheid des Bundestags – und mit diesem Fazit: „Die Vorschläge der Bürgerinitiativen und des BN-Naturschutz bleiben, was sie sind ...“.

Heißt: Zusammenfassend sei festzustellen, dass die derzeit geplante Hochleistungs-Neubaustrecke bei bedarfsgerechtem Ausbau der Bestandsstrecke nicht erforderlich ist und völlig unverhältnismäßige Kosten und erhebliche Schäden an Natur und Umwelt verursacht. 

Die Stellungnahme des Vereins Brennerdialog im Landkreis im Wortlaut

Insbesondere ist die zitierte Szenarienstudie 2050 mit ihren weit überhöhten Prognosen überholt. Die BCP-Studie (Brenner Corridor Platform) vom Dezember 2021 ist schon wesentlich realistischer. 

Die BCP-Studie prognostiziert für 2040 auf der Strecke Rosenheim – Wörgl insgesamt 370 Züge pro Tag, davon nur etwa zehn Prozent Personenfernverkehrszüge, welche die hohe Geschwindigkeit von 230 km/h theoretisch fahren könnten. Tatsächlich können nur Züge ohne Halt (und entsprechend ohne Fahrgastaufkommen) zwischen München und Innsbruck diese hohe Geschwindigkeit nutzen. 

Dabei vernachlässigt die BCP-Studie, dass bis zu 60 Prozent des heutigen Güter-Transitverkehrs Lkw-Umwege-Verkehr ist – wegen der billigen Maut und des subventionierten Diesels. Wird dieser politisch auf die Schiene gezwungen, dann wird ein Großteil des prognostizierten Mehrverkehrs den „Bestweg“ nehmen – zum Beispiel vom Mittelmeerhafen Triest den deutlich kürzeren Weg über die Tauern oder der Verkehr aus Richtung Mailand durch die Schweiz. 

Damit ist die Prognose von 370 Zügen im Inntal deutlich überhöht.

Die Entlastung der Strecke München – Grafing – Rosenheim durch die Fertigstellung der ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing (Salzburg) ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Die ursprünglich im BVWP 2030 vorgesehene Planung (1.320,8 Mio. € Investitionssumme, Westumfahrung Rosenheim, Vmax. 230 km/h) stellt die DB als nicht realisierbar dar. 
Die derzeitige Planung der DB sieht vielmehr eine großräumige Ost-Umfahrung von Rosenheim mit zwei Inn-Querungen vor, sehr hohen Tunnelanteilen und vielen regionalen Problemen, wie der Gefährdung unverzichtbarer Wasserschutzgebiete.

Die Investitionssumme beträgt allein in unserer Region mittlerweile mehr als 10.000 Millionen Euro – also mehr als dem Siebenfachen der Summe im BVWP 2030!

Damit erfolgt die jetzige Planung nicht mehr auf Basis des BVWP 2030.

Die DB baut in nächster Zukunft die Bestandsstrecke mit moderner Signaltechnik aus (erste Stufe ETCS). Damit kann die Bestandsstrecke Zugzahlen von 350 bis 400 bewältigen. Ein Neubau mit enormen Kosten, massivem Schaden für Natur und Umwelt und niemals kompensierbaren CO-2-Emissionen durch den geplanten Tunnelbau ist also unnötig.

Zum Schutz der Bevölkerung ist wegen des weiter betriebenen Bestandsgleises mit starker Güterzugbelastung in jedem Fall (mit oder ohne Neubaustrecke) eine massive Verbesserung des Lärmschutzes nach Neubaustandards erforderlich.

Die stark vom Tourismus abhängige Region ist in der mehr als 10 jährigen Bauphase massiv beeinträchtigt und muss mit erheblichen Einbußen der Branche rechnen. Mit einem Ausbleiben der Gäste muss auch in Zukunft (nach der Fertigstellung) gerechnet werden, da sich diese neue Urlaubsgebiete suchen müssen.

Die Art des „bedarfsgerechten Ausbaus des Bestandsgleises“ wird in der Petition nicht festgelegt. Die Abweisung darf sich also nicht nur auf die Ablehnung der Vorschläge von Vieregg/Rössler stützen, da die Studie Vieregg/Rössler weder Grundlage noch Gegenstand der Petition ist. 

Ziel der Petition ist es, den „bedarfsgerechten Ausbau des Bestandsgleises … als mögliche Alternative in die Entscheidung“ einzubeziehen.

Die Planung der Bahn berücksichtigt in keiner Weise eine Ausweitung des ÖPNV. Sie konzentriert sich lediglich auf den Personenfernverkehr. Eine Verkehrswende wird sich dadurch nicht erreichen lassen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeit geplante Hochleistungs-Neubaustrecke bei bedarfsgerechtem Ausbau der Bestandsstrecke nicht erforderlich ist und völlig unverhältnismäßige Kosten und erhebliche Schäden an Natur und Umwelt verursacht. 

Die Vorschläge der Bürgerinitiativen und des BN-Naturschutz bleiben, was sie sind.

Und hier die Begründung aus dem Bundestag zur Ablehnung der Petition:

2024-02-27 17:46 (brennerdialog.de)