Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (234)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die sogenannten „Haifischzähne“.
Im Zuge der Novelle der im Jahr 2020 wurden einige neue Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Dazu gehören unter anderem die sogenannten „Haifischzähne“ (Zeichen 342). Dabei handelt es sich um eine Fahrbahnmarkierung aus mehreren nebeneinander angeordneten Dreiecken, wobei jeweils eine Spitze entgegen der Fahrtrichtung zeigt.
Bild: Das offizielle Beispielbild zu den „Haifischzähnen“ in der StVO.
Die Markierung ist ausschließlich abseits von Hauptverkehrsstraßen zu finden und soll bestehende „Rechts vor Links“-Regelungen hervorheben. Außerdem kann sie dort angebracht werden, wo Radschnellwege vorfahrtsberechtigt in eine andere Straße einmünden.
Bild: Das Verkehrszeichen 350.1 „Radschnellweg“
In einigen Ortschaften wurden auch schon vor der offiziellen Einführung der „Haifischzähne“ Fahrbahnmarkierungen angebracht, um „Rechts vor Links“-Kreuzungen zu kennzeichnen. Das Titelbild zeigt beispielsweise die Ortsmitte von Barbing (Landkreis Regensburg). Hier gilt im gesamten Ortsgebiet „Rechts vor Links“. Abweichend von der offiziellen Regelung wurden hier allerdings Vierecke auf die Fahrbahn aufgebracht. Da die „Haifischzähne“ aber ohnehin keine eigene Regel beinhalten, sondern lediglich bestehende Vorfahrtsituationen deutlich machen, dürfte die Abweichung als unproblematisch angesehen werden.
Unser Tipp: An Kreuzungen mit „Rechts vor Links“-Regelung werden häufig Fehler gemacht. Umso wichtiger ist, sich stets langsam zu nähern und sorgsam zu beobachten, ob vorfahrtsberechtige Fahrer kreuzen. Da sich die Kreuzungen ohnehin meist in Wohngebieten befinden, trägt das langsamere Fahren auch insgesamt zur Verkehrssicherheit bei.
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