Aus dem Pfaffinger Gemeinderat zum Thema „wildes Plakatieren" - Verordnung abgelehnt
Nicht mehr lange und es geht los – die Werbung für die Europawahl am 9. Juni. Schon vor Monaten im vergangenen September war es in einer Gemeinderatssitzung in Pfaffing genau um solch eine Wahl-Werbung gegangen: Johannes Hohenadler von den Freien Wählern aus Rettenbach hatte das wilde Plakatieren angesprochen in den Wochen vor den Landtags-Wahlen am 8. Oktober.
Er schlug auch da schon vor, das wilde Plakatieren künftig zu unterbinden, indem man – wie in anderen Ortschaften auch – Plakatwände aufstelle (siehe Foto). Jeweils in den größeren Ortschaften der Gemeinde wie Pfaffing, Forsting, Lehen, Rettenbach und für alle mit dem gleichen Platz …
Einige Räte bestätigten das im September, dass das Plakatieren wieder ganz arge Formen annehmen würde. Pfaffings Bürgermeister Josef Niedermeier versprach, man werde sich passend und rechtzeitig zur nächsten Wahl mit dem Thema auseinandersetzen. Nun steht im Juni also die Europawahl an – in der jüngsten Gemeinderatssitzung jetzt im April war das Plakatieren in Pfaffing somit erneut ein Thema.
Das Foto oben zeigt ein Beispiel einer mobilen Wahlplakate-Wand, wie sie in so manchen Ortschaften im Altlandkreis in Kürze wieder aufgestellt wird.
Die Gemeinderäte Johannes Hohenadler von den Freien Wählern aus Rettenbach und Tobias Forstner von der ÜWG hatten nachgefragt, ob die Gemeinde ein Plakatierungsverbot per Satzung aussprechen könne oder das Anbringen von Plakaten jeglicher Art ganz grundsätzlich nun regeln könne.
Es schaue nicht nur gar nicht schön aus, wenn wieder jeder Zaun vollplakatiert werde zur bevorstehenden Wahl – auch sonst nehme es ganz allgemein mit Werbung zu, so Forstner. Außerdem sollte man an die denken, die die Plakate aufhängen müssen für ihre Gruppierung: Eine Plakatwand – eventuell fest installiert – würde Vieles erleichtern und sei auch nachhaltiger.
Der geschäftsführende Beamte Pfaffings, Christian Thomas, erläuterte die geltende Rechtslage mal ganz grundsätzlich. Dass die Beschränkung von Anschlägen und Plakaten auf von der Gemeinde bestimmte Plakatsäulen und Anschlagtafeln das durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung einschränke, sei ja offensichtlich.
Deshalb bestimme der Artikel 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ausdrücklich, dass für die Verbreitung von Anschlägen also wegen der freien Meinungsäußerung bestimmte öffentliche Flächen von der Gemeinde vorhanden sein müssten, wenn die Gemeinde von einem Anschlagsverbot im gesamten Gemeindegebiet Gebrauch mache.
Nachdem bei der Europawahl 35 Parteien – laut Bundeswahlausschuss Ende März – antreten würden, so Thomas, wäre das mit einer kleineren Plakatwand ja nicht getan.
Außerdem sei zu beachten, dass in Verordnungen nach jenem Artikel 28 der Werbung für politische Parteien, Wählergruppen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auch vorgeschrieben genügend Raum gegeben werden müsse. Allen, auch den kleinen Parteien, solle eine angemessene Selbstdarstellung ermöglicht werden.
Grundsätzlich müssten daher für jede Partei mindestens fünf Prozent der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen und die größte Partei dürfe nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten, als für die kleinste Partei bereitstehen.
Was zudem nicht wirklich bekannt sei: In einer Verordnung nach diesem Artikel 28 – so Christian Thomas weiter – müssten Parteien und Wählergruppen mindestens während der vorgegebenen Zeiträume für die erlaubte Wahlwerbung (meist sechs Wochen vor der Wahl und eine Woche nach der Wahl) von Beschränkungen der Verordnung befreit werden. Das heiße konkret, sagte Thomas in der Sitzung: Selbst wenn von der Gemeinde Plakatwände zur Verfügung gestellt würden, dürfe man die Selbstdarstellung der Parteien per Gesetz eine Woche vor den Wahlen nicht nur auf diese beschränken …
Der Gemeinderat Pfaffing beschloss dann mehrheitlich, keine Plakatierungs-Satzung zu erlassen.
Ganz ist das Thema damit aber nicht vom Tisch, denn einen fest installierten Platz ganz grundsätzlich, wo man weiß, hier kann man in der Gemeinde Pfaffing ein Plakat aufhängen, den konnten sich einige Räte in der Sitzung vorstellen jeweils in den größeren Ortsteilen. ÜWG-Rat Sepp Reich fasste es so zusammen: „Was halt a bissal ansehnlich ausschaut …“
In der anstehenden Klausurtagung der Räte werde man noch einmal auch darüber sprechen, hieß es abschließend.
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