Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (237)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute behandeln wir eine Leserfrage: Ist es bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn erlaubt, rechts zu überholen?

Eine Grundregel zum Überholen besagt: „Es ist links zu überholen“ (§5 Abs. 1 StVO). Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Bei dichtem Verkehr mit Kolonnenbildung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt: „Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrsteifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller gefahren werden als links“ (StVO §7 Abs. 2). Damit darf man beispielsweise auf der Autobahn rechts schneller fahren, wenn man Teil einer Fahrzeugkolonne ist, die sich an einer anderen Kolonne vorbeischiebt.

Bei Stau und stockendem Verkehr

Auch für den Fall von Stau und stockendem Verkehr sieht die StVO eine Ausnahme vor: „Wenn sich auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen“ (StVO §7 Abs. 2a).

Die Geschwindigkeitsdifferenz darf dabei maximal 20 km/h betragen und die linke Fahrzeugschlange darf nicht schneller als 60 km/h fahren. Das bedeutet konkret: Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen gekommen, darf rechts davon mit höchstens 20 km/h gefahren werden. Wenn die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen mit 60 km/h fahren, darf rechts davon mit maximal 80 km/h gefahren werden. In jedem Fall ist höchste Vorsicht geboten, da stets damit zu rechnen ist, dass Fahrzeuge den Fahrstreifen wechseln.

An Ausfädelungsstreifen darf grundsätzlich nicht rechts überholt werden. Stockt jedoch der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, darf mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholt werden (§7a Abs. 3 StVO).

Daneben gibt es einige weitere Situationen, in denen das Rechtsüberholen außerorts erlaubt ist:

  • An Einfädelungsstreifen
    Außerorts können breite Leitlinien ein Hinweis darauf sein, dass rechts schneller gefahren werden darf als links. Typische Beispiele sind die Auffahrten an Autobahnen und teils auch an Bundesstraßen. Hier darf rechts schneller werden, wenn dies zum sicheren Einfahren sinnvoll ist (§7a Abs. 2 StVO).
  • Bei abgehenden Fahrstreifen
    Auch an abgehenden Fahrstreifen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die mit einer breiten Leitlinie markiert sind, darf rechts schneller gefahren werden als links (§7a Abs. 1 StVO). Da man jedoch hier vermehrt mit Fahrzeugen rechnen muss, die den Fahrstreifen wechseln, sollte man hier besonders aufmerksam sein und nur mit mäßig höherer Geschwindigkeit rechts vorbeifahren. Abgehende Fahrstreifen sind nicht mit den Ausfädelungsstreifen zu verwechseln.
  • Bei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen und im Bereich von Ampelanlagen

Wo Fahrstreifen durch Pfeile markiert sind und dort, wo Ampelanlagen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden. Gleichzeitig darf hier rechts schneller gefahren werden als links (§37 Abs. 4 StVO; Erläuterung zu Zeichen 297).

  • Straßenbahnen sind immer rechts zu überholen, wenn die Schienen nicht zu weit rechts liegen (§5 Abs. 7 StVO).
  • Linksabbieger, die sich entsprechend in der Fahrbahnmitte eingeordnet haben, sind ebenfalls rechts zu überholen (ebd.)

Innerorts es generell erlaubt rechts schneller zu fahren, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt gleichzeitig die freie Fahrstreifenwahl. Ausgenommen von der freien Fahrstreifenwahl und der Erlaubnis, rechts zu überholen, sind innerorts gelegene Autobahnen.

Unser Tipp: In Situationen, in denen das Rechtsüberholen erlaubt ist, sollten Sie besonders vorsichtig fahren und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer genau beobachten, um sich und andere nicht zu gefährden. In jedem Fall sollte vorschriftswidriges Rechtsüberholen unterlassen werden. Neben der erheblichen Verkehrsgefährdung können Verstöße schnell teuer werden. Wer beispielsweise außerorts verbotenerweise rechts überholt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

 

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