Es geht um den gefährlichen Bahnübergang in Viehhausen und den Erhalt eines Altenheims
Der Wasserburger Stadtrat tagt am nächsten Donnerstag, 25. April, bereits um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Zuvor ist eine Bürgerfragestunde um 16.30 Uhr.
Auf der Tagesordnung stehen folgende öffentliche Punkte:
1. Bekanntgabe von behandelten Tagesordnungspunkten, deren Nichtöffentlichkeit entfallen ist
2. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Wasserburg (Wasserabgabesatzung – WAS) mit Wirkung zum 1. Juni 2024
3. Bekanntgabe des vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben Änderung (Erneuerung) Bahnübergang Viehhausen
4. Bekanntgabe der Machbarkeitsstudie des Freistaates Bayern zur Verlängerung der Regional-S-Bahn von Wasserburg Bahnhof nach Wasserburg Stadt
5. Parkhaus I an der Überfuhrstraße – Sanierung Gussasphalt, Aktualisierung der Kosten – Maßnahmenbeschluss
6. Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Tegernau – Änderungsbeschluss
7. Altenpflege – Resolution des Stadtrates zum Erhalt des Altenheims St. Konrad in Wasserburg
8. Finanzierung von Investitionen im Badria
9. Zuschussantrag Arbeitskreis 68 zum Umbau des Ganserhauses
10. Bekanntgabe Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Stadt Wasserburg
11. Bekanntgabe Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg
Wie kommt denn Punkt 4 auf die Tagesordnung?
Ich dachte, das mit der Entscheidung des BVG aus 2020 sei das Thema Altstadtbahn endgültig entschieden und
eine Reaktivierung der Strecke vom Tisch ist.
Anm. d. Red.:
Wie geschrieben, liebe Frau oder Herr ‚aus dem Burgerfeld‘, handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie – laut Verkehrsministerium mit folgendem Fazit:
Der Personenverkehr auf der Strecke von Wasserburg Bf nach Wasserburg Stadt ist seit 1987 stillgelegt.
Eine Wiederaufnahme des Personenverkehrs in Verbindung mit einer Elektrifizierung der Stichstrecke und einer Durchbindung der Regional-S-Bahn aus München/Ebersberg bis Wasserburg Stadt erfordert Investitionen in Höhe von ca. 20 Mio. €.
Die Nachfrageprognose weist einen Zuwachs von lediglich 100 bis 200 Personenfahrten pro Werktag aus. Der mit der Maßnahme verbundene Nutzen beträgt nur ein Drittel dieser Kosten.
Die Maßnahme sollte daher NICHT weiterverfolgt werden.
Frei nach Karl Valentin: „Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen“.