Zahlreiche Verbotszonen: Wasserburger Polizei meldet bisher aber wenig Beanstandungen
Zum ersten April ist das Cannabisgesetz des Bundes in Kraft getreten – damit ist es Erwachsenen erlaubt, die Droge in gewissen Grenzen zu nutzen. Allerdings, und das wurde auch streng geregelt, wird die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bestraft. Und es gibt Verbotszonen rund um Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – wir berichteten.
In der Nähe der Verbotszonen, zu denen auch Sport- und Spielplätze sowie Jugendtreffs zählen, darf kein Cannabis konsumiert werden. Der Freistaat Bayern hat die Regeln auch noch auf Biergärten, Volksfeste und staatliche Parks ausgeweitet.
Kommunen haben des Weiteren die Möglichkeit, die Verbote beispielsweise auf Schwimmbäder auszuweiten. Diese Regelungen sollen laut bayerischer Staatsregierung streng überwacht und Verstöße mit Bußgeld geahndet werden.
Gerade in der Wasserburger Altstadt gibt es sehr viele solcher Verbotszonen mit Schulen, Kindergärten und Spielplätzen. Markus Steinmaßl, Leiter der Wasserburger Polizeistation, berichtet, dass in diesen Bereichen auch regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. „Das Thema Cannabis ist bei uns intern ein großes Thema. Da das Gesetz erst seit kurzem gilt, gab es bislang aber noch kaum Einsätze“, so Steinmaßl. Auf jeden Fall werde jedes Vergehen innerhalb der Verbotszonen zur Anzeige gebracht, so der Inspektionschef.
TG