Gestern Nachmittag Endstation Polizei für einen 20-Jährigen - Fahrverbot
Gestern Nachmittag gegen 14.15 Uhr in der Äußeren Münchener Straße in Rosenheim: Bei der Polizei-Kontrolle des 20-jährigen Fahrers eines E-Scooters bemerkten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten. Der junge Mann gab auf Frage auch an, dass er vor geraumer Zeit Cannabis geraucht habe.
Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv. Die Polizei ordnete eine Blutentnahme an und leitete ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot ein.
Da braucht es schleunigst eindeutige Grenzwerte.
Ich frage mich auch, wie die Polizei da drogentypische Auffälligkeiten festgestellt haben will, wenn der Konsum „vor geraumer Zeit“ stattgefunden hat?
Meine Vermutung:
Der junge Mann passte wohl rein optisch ins Raster und dann hat man da einfach entsprechend nachgebohrt. Hätte er sich vor der Fahrt ein Bier ins Gesicht gestellt, dann wäre wohl nichts passiert außer einer Verwarnung …
So ist das in Bayern. Den Konsumenten von Cannabis soll das Leben schwer gemacht werden.
Einbildung ist auch eine Art Bildung
@Karl Ranseier
Meine Vermutung:
Die Polizei macht schlicht und ergreifend ihren Job und das ist gut so.
Und wenn mir ein betrunkener oder bekiffter Rollerfahrer vor das Auto fahren würde und ich ihn – ohne etwas dafür zu können – verletze, was macht das bitteschön für einen Unterschied?
Manche Kommentare erwecken den Eindruck, als gäbe es nicht schon genug Regeln auf dieser Welt.
Einfach in die StVO schauen, dort ist geregelt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und Rücksichtnahme erfordert.
Wenn ich dazu nicht in der Lage bin, sollte ich es lassen, statt auf die Polizei zu schimpfen, die wie schon ausgeführt, gar keine andere Möglichkeit hat, als einzugreifen, wenn etwas auffällt.
Ich glaube, wir sind da gar nicht so weit auseinander, wie Sie vermuten. Wenn es nach mir ginge, dann würde auch eine Null-Toleranz-Regelung gelten. Sowohl für Alkohol, als auch für Cannabis oder anderes Zeug. Entweder ich konsumiere (was auch immere) ODER ich nehme am Straßenverkehr teil. Dazwischen braucht es keine Regelung.
Tatsache ist aber auch, dass wir jetzt diese Legalisierung haben. Ob es jetzt jedem passt oder nicht. Und da sind einfach noch jede menge Lücken, die nicht geschlossen sind.
Stellen Sie sich mal vor, sie würden in eine Kontrolle geraten und die Polzisten würden – warum auch immer – darauf schließen, dass man gerne mal ein Gläschen Alkohol Trinkt. Daraufhin würde man ihre Leberwerte kontrollieren und feststellen: tatsächlich, die Werte legen nahe, dass Sie Trinken gerne mal was. Zum Kontrollzeitpunkt sind sie aber völlig Nüchtern. Trotzdem bekommen Sie eine Strafe.
Das Thema haben wir ja jetzt. Der Cannabiskonsum ist weit länger nachweisbar als die Wirkung. Im Blut ist THC um die drei Tage nach dem Konsum nachweisbar. Ob da dann noch eine Wirkung vorhanden ist, weiß ich nicht. Da fehlt mir die Erfahrung. Ich glaube es aber fast nicht. Wenn Sie jetzt am dritten Tag in die Kontrolle fahren und aus irgendwelchen Gründen ins Raster fallen und einen Drogentest machen müssen, dann haben Sie ein Problem, obwohl Sie zum Kontrollzeitpunkt Stocknüchtern waren.
Von meiner Seite hätte es gereicht, wenn man das Cannabisthema zur Ordnungswiedrigkeit mit entsprechendem Bußgeld herabgestuft hätte. Dann wären die Gerichte entlastet worden und man hätte auch keinen Eintrag im Führungszeugnis wenn man erwischt werden würde. Das wäre vielleicht die schlauere Vorgehensweise gewesen.
@KarlRanseier
Vermutungen gehören hier nicht her.
Wenn wir alle irgendwas vermuten und daraus dann Schlüsse ziehen, als wäre unsere Vermutung die Wahrheit, na dann gute Nacht!
Sehe es wie „aufmerksamer Beobachter‘.
Die Polizisten fragen nicht, ob der Betroffene Cannabis konsumiert hat, sondern die fragen, ob regelmässig Cannabis konsumiert wird.
Wer auf diese rhetorische Frage „nein“ antwortet, hat schon indirekt den gelegentlichen Konsum eingeräumt.
Ist genau so meinem Sohn passiert.
Was hat das noch mit „Job machen“ zu tun?
Dem Drogentest muss übrigens niemand zustimmen, die Polizei geht nur das was an, was im Perso steht. Keine weiteren Aussagen, niemals auf kumpelhafte beiläufige Gesprächsanbahnungsversuche oder Kooperationsangebote eingehen.
Da kann ich nur zustimmen. Man muss ja schon froh sein, wenn in die Augen sehen, nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gilt. Kein Wunder, dass niemand mehr Respekt hat.
Also ich kenne auch so einen Fall:
Da hat eine junge Dame einem gut aussehenden Polizisten (=Vollstreckungsbeamter) lange und tief in die Augen geschaut …
Die Folge: Sie bekam später einen Heiratsantrag und damit „lebenslänglich“ (Ironie off).
Lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf. Hier wird ja geradezu so getan, als seien die Polizisten die „Bösen“ und alle anderen die „Guten“.
Bitte einfach einmal in die Situation des „bösen“ Polizisten hineinversetzen, diese geraten oft in gefährliche Situationen, was aber noch lange kein Grund ist, respektlos miteinander umzugehen.