Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise für Vorfall in Rimsting
Ein bislang unbekannter Mann schüttete am Samstagabend im Terrassenbereich eines Restaurants in Rimsting Benzin aus und zündete es an. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag. Die Kriminalpolizei Rosenheim ermittelt wegen Brandstiftung und bittet in dem Zusammenhang auch um Zeugenhinweise.
Am Samstag hatten ein Mann und eine Frau bei einem italienischen Restaurant in der Bahnhofstraße in Rimsting Speisen zum Mitnehmen bestellt. Dabei war es zu einem Streit der beiden mit Angestellten der Pizzeria gekommen und die beiden Personen waren daraufhin weggegangen.
Gegen 21.30 Uhr kam der Mann zum Restaurant zurück schüttete aus einem Kanister Benzin im Bereich der Terrasse aus und zündete es an. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden, so dass der an dem Terrassenmobiliar entstandene Schaden verhältnismäßig gering ausfällt. Personen kamen nicht zu Schaden.
Der Täter entfernte sich nach der Tat und konnte auch nicht im Rahmen einer Fahndung der Polizei ausfindig gemacht werden. Er wurde von Zeugen folgendermaßen beschrieben:
Zirka 40 bis 45 Jahre alt, etwa 185 Zentimeter groß, zirka 80 Kilo schwer, kurze dunkle Haare, normale Statur, möglicherweise Osteuropäer, trug helle Jeans, ein beige-gelbes Oberteil, ein blau-grüne Jacke, eine dunkle Kappe und weiße Turnschuhe. Der Mann hatte einen Rucksack dabei.
Die Ermittlungen wegen eines Brandstiftungsdelikts übernahm die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim. Die Beamten bitten in dem Zusammenhang auch um Zeugenhinweise:
- Wer hat am Samstag die Tat gegen 21.30 Uhr beziehungsweise den vorangegangenen Streit beobachten können und kann der Polizei hierzu Angaben machen?
- Wer kann der Kriminalpolizei aufgrund der Personenbeschreibung Hinweise zur Identität des Mannes geben?
- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise machen, die zur Klärung der Tat beitragen?
Hinweise werden an die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim unter der Telefonnummer 08031 / 2000 oder an jede andere Polizeidienststelle erbeten. Zeugen, deren Personalien bereits erhoben und die von der Polizei bereits zur Sache angehört wurden, sind dabei nicht angesprochen.
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