Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Betroffene tun sollten

Gebrochene Dämme, überflutete Wohngebiete – die Menschen in Bayern erleben aufgrund von Starkregen und Hochwasser dramatische Tage. Vielerorts hat das Wetter erhebliche Schäden an Häusern und Autos verursacht. „Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Nur wenn dies gefahrlos möglich ist, sollten Betroffene aktiv werden“, sagt Bettina Große, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Erst dokumentieren, dann Maßnahmen einleiten

Als ersten Schritt sollten Betroffene alle Schäden dokumentieren – mit aussagekräftigen und möglichst detaillierten Fotos oder Videos. „Versicherte haben zudem die Pflicht, den Schaden zu minimieren. Nachdem die Fotos gemacht wurden, sollte mit den Aufräumarbeiten begonnen werden“, sagt Bettina Große. Wer etwa Wasser im Keller hat, sollte sofort nach der Dokumentation des Schadens mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.

Welche Versicherung greift?

Im Anschluss – und dann möglichst schnell – sollten Betroffene ihre Versicherung informieren und die nächsten Schritte besprechen. Wichtig ist es, die jeweiligen Schäden der richtigen Versicherung zu melden. Für Schäden an Gebäuden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser tritt eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Diese ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung.

Schäden am Hausrat sind hingegen ein Fall für die Hausratversicherung. Überschwemmungsschäden am Hausrat sind jedoch nur versichert, wenn auch hier der Zusatzbaustein „Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung“ mit abgeschlossen wurde.

Wurde durch eine Überschwemmung das Auto beschädigt, kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. „Wer sein Fahrzeug jedoch trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert“, sagt Bettina Große.

Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.