Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Betroffene tun sollten
Gebrochene Dämme, überflutete Wohngebiete – die Menschen in Bayern erleben aufgrund von Starkregen und Hochwasser dramatische Tage. Vielerorts hat das Wetter erhebliche Schäden an Häusern und Autos verursacht. „Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Nur wenn dies gefahrlos möglich ist, sollten Betroffene aktiv werden“, sagt Bettina Große, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Erst dokumentieren, dann Maßnahmen einleiten
Als ersten Schritt sollten Betroffene alle Schäden dokumentieren – mit aussagekräftigen und möglichst detaillierten Fotos oder Videos. „Versicherte haben zudem die Pflicht, den Schaden zu minimieren. Nachdem die Fotos gemacht wurden, sollte mit den Aufräumarbeiten begonnen werden“, sagt Bettina Große. Wer etwa Wasser im Keller hat, sollte sofort nach der Dokumentation des Schadens mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.
Welche Versicherung greift?
Im Anschluss – und dann möglichst schnell – sollten Betroffene ihre Versicherung informieren und die nächsten Schritte besprechen. Wichtig ist es, die jeweiligen Schäden der richtigen Versicherung zu melden. Für Schäden an Gebäuden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser tritt eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Diese ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Hausrat sind hingegen ein Fall für die Hausratversicherung. Überschwemmungsschäden am Hausrat sind jedoch nur versichert, wenn auch hier der Zusatzbaustein „Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung“ mit abgeschlossen wurde.
Wurde durch eine Überschwemmung das Auto beschädigt, kommt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. „Wer sein Fahrzeug jedoch trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dort hinfährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert“, sagt Bettina Große.
Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Da wird sich doch achzu gerne auf Vater Staat verlassen.
Wer Hunderttausende oder gar Millionen hat um sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung leisten zu können, sollte wohl grade noch genug Geld haben sich bei Schaden zu versichern, nicht das uns jetzt auch noch die Hochwasser Geschädigten auf der Tasche liegen.
Robert,
Sie hatten wohl noch nie einen Versicherungsfall.
Oft liegt es nicht daran, dass der Versicherungsfall vorliegt, die Versicherung zahlt aus diversen, manchmal unverständlichen Gründen nicht. Der kleine Häuslebauer hat keine Millionen investiert, sondern mit geringen Mitteln, Sparsamkeit und Verzicht sich ein kleines Eigentum geschaffen, das er über Jahre gepflegt und ohne staatliche Hilfe jahrzehntelang versichert hat.
Also bitte überlegen und nicht einfach heisse Luft mit Unkenntnis oder selbst angenommenen Wissen verbreiten und alle Eigenheimbesitzer als Staats-Schmarozer bezeichnen.
@ Robert: Nicht jeder, der sich mal (vielleicht schon vor Jahren) dafür entschieden hat, monatlich Raten an die Bank statt Miete an den Vermieter zu zahlen, ist automatisch Millionär.
Schon mal überlegt, dass eine Elementarschadenversicherung manchmal gar nicht möglich ist, weil sich die Versicherungen weigern, in besonders gefährdeten Lagen eine solche abzuschließen.
Robert, erst mal denken, bevor man einen solchen Schmarrn schreibt. Sie haben bestimmt noch nie so was mitgemacht. Es gibt auch Leute, die haben ein Haus vererbt bekommen und keine Millionen auf der Seite. Und vielleicht erkundigt man sich erst mal
was so eine Versicherung kostet und man genommen wird.
Oder dran gedacht,dass diese auch nicht greifen wenn der Schaden durch Grundwasser entstanden ist? Auch hier können die Keller voll laufen und jede Menge Schäden anrichten, wenn das Grundwasser aber nicht bis zur Oberfläche läuft hilft einem auch keine Elemenarversicherung.
STICHWORT:
GRUNDHOCHWASSER
War doch seit JAHRZEHNTEN bekannt und Jederman konnte es lesen.
Was denn?
Ganz einfach die EU.Richtlinien, die NIEMAND eingehalten hatte. Das MUSTER dafür nennt und nannte sich
„EU“ HOCH-WASSER-RISIKO-MANAGEMENT-PLAN, kurz: HWRMP und darin stehen sogar die LETZTEN FRISTEN der Umsetzung der Nationalstaaten. Hier findet man den rechtsverbindlichen Inhalt: „RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Oktober 2007
über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“
Dann viel Spass beim Lesen!
aufgrund gesetzlicher Verordnungen gibt es in Bayern keine Städte, Straßen oder Risikoadressen mehr, welche nicht mit einer Elementarversicherung versichert werden können – jedoch gibt es je nach entsprechenden Risikoklassen entsprechende Beiträge und/oder spezielle Selbstbehalte dazu