Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (243)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Regeln beim Fahrstreifenwechsel.

Die Sperrung der B304 sorgt in Wasserburg momentan für einiges Chaos. Vor allem zu den Hauptverkehrszeiten bilden sich rund um das Brucktor lange Staus. Eine Leserin hat in diesem Zusammenhang angeregt, einen Verkehrstipp zum Thema „Einfädeln und Fahrstreifenwechsel“ zu machen.

 

Das gilt beim Fahrstreifenwechsel

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor: „In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen“ (§7 Abs. 5 StVO).

Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen haben also Vorrang vor denjenigen Verkehrsteilnehmern, die den Fahrstreifen wechseln wollen. Gleichzeitig gilt die Grundregel aus §1 der Straßenverkehrsordnung: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Trotz eigenen Vorrangs sollte das Wechseln des Fahrstreifens deshalb insbesondere bei Stau ermöglicht werden, indem man entsprechende Lücken öffnet und Blickkontakt zu den anderen Verkehrsteilnehmern aufnimmt.

 

Reißverschlussverfahren

Wenn auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen einer der Fahrstreifen endet oder nicht durchgehend befahrbar ist, beispielsweise aufgrund einer Baustelle oder eines Unfalls, ist das sogenannte Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei muss den Fahrern auf dem blockierten oder endenden Fahrstreifen der Wechsel auf den durchgehenden Fahrstreifen ermöglicht werden – indem abwechselnd jeweils ein Fahrer der beiden Fahrstreifen zuerst fährt. Wichtig: Um den Verkehrsraum optimal auszunutzen, darf erst unmittelbar vor der Verengung gewechselt werden. Dadurch können unnötige Staus vermieden werden.

 

Beispiel: Wasserburg, Salzburger Straße

Ein Stauschwerpunkt in Wasserburg ist im Moment die Salzburger Straße stadteinwärts. Hier ist es sinnvoll, freiwillig das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Fahrer, die beispielsweise aus dem Burgerfeld kommen und über den Gimpelberg in die Salzburger Straße einfahren, sollten nicht zu früh wechseln. Dies wird auch durch die Fahrbahnmarkierung angezeigt: Nach einem kurzen Stück einseitiger Fahrstreifenbegrenzung, die die Einfahrt zum Parkplatz des KiK-Marktes ermöglichen soll, folgen einige Meter Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie ohne Leitlinie auf der anderen Seite), bevor der Fahrstreifenwechsel nach rechts wieder erlaubt wird. Sinnvoll ist das Wechseln zwischen dem gelben Gebäude rechts auf dem Bild und der Tankstelle Zeislmeier.

Auf dem Bild gut zu erkennen:  Die Fahrstreifenbegrenzung (= reine durchgezogene Linie), die zu frühe Fahrstreifenwechsel verhindern soll.

 

Ein gutes Beispiel für partnerschaftliches Fahren: Die Kreuzung Schmidzeile – Marienplatz – Bruckgasse in Wasserburg

Auch zu normalen Zeiten ein Stau-Schwerpunkt sind die Straßen stadtauswärts vor dem Brucktor. Grundsätzlich gilt hier: Fahrer, die von der Burg kommen, haben Vorrang vor den Linksabbiegern, die Richtung Brucktor fahren. Dass der vom Marienplatz kommende Verkehr nicht völlig zum Erliegen kommt, liegt an der Bereitschaft zahlreicher von der Burg kommender Autofahrer, freiwillig auf den eigenen Vorrang zu verzichten und Linksabbieger durchfahren zu lassen. Wir finden: Ein gutes Beispiel für defensives und partnerschaftliches Fahrverhalten.

 

Unser Tipp: Die Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht gilt insbesondere dann, wenn das normale Verkehrsgeschehen durch übergroßes Fahrzeugaufkommen und ähnliches gestört ist. In den gezeigten Beispielen bedeutet dies, dass eigene Fahrstreifenwechsel unter keinen Umständen erzwungen werden und nur ohne Gefährdung Dritter durchgeführt werden dürfen. Gleichzeitig sind Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen aufgefordert, anderen Verkehrsteilnehmern den Wechsel zu ermöglichen. Das kann auch bedeuten, auf den eigenen Vorrang zu verzichten. Die Beachtung dieser Grundsätze macht den Straßenverkehr nicht nur insgesamt sicherer, sondern ermöglicht letztlich allen Verkehrsteilnehmern ein schnelleres Vorankommen.

 

Fotos: Eggerl

Fahrschule Eggerl

Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Tacherting | Traunreut  

Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de