Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (244)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Regeln zum Andreaskreuz.

Das Andreaskreuz (Zeichen 201) ist sicherlich eines der bekanntesten Verkehrszeichen. Seine besondere Form soll verdeutlichen: Hier wird der Vorrang zweier verschiedener Verkehrsarten geregelt. Der Schienenverkehr hat an Bahnübergängen demnach Vorrang vor dem Straßenverkehr.

Bild: Die Größe des Andreaskreuzes ist genormt. Als wichtigste Regel zeigt es an: Dem Schienenverkehr muss Vorrang gewährt werden.

Daneben schreibt das Andreaskreuz aber auch noch einige Regeln für den ruhenden Verkehr vor.

So ist das Halten bis zu zehn Meter vor dem Andreaskreuz verboten, wenn es dadurch verdeckt wird. Innerorts ist zudem das Parken bis zu fünf Meter vor und hinter dem Andreaskreuz verboten, unabhängig davon, ob die Sicht durch das Fahrzeug beeinträchtigt wird. Außerorts beträgt der Mindestabstand vor und hinter dem Verkehrszeichen sogar 50 Meter.

Verstöße gegen die Halt- und Parkverbote werden mit zehn bis 50 Euro Bußgeld geahndet. Wer dem Schienenverkehr nicht wie vorgeschrieben Vorrang gewährt, muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen – angesichts der Gefahr, die von diesem Verhalten ausgeht, fast vernachlässigbar.

Übrigens: Ein Blitzsymbol in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke mit einer elektrischen Oberleitung ausgestattet ist.

 

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